• 03.05.2010, 16:16:32
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  • OTS0261 OTW0261

Landtagspräsident Lobnig: Verfassungskonforme Erledigung der Unvereinbarkeitsmeldungen von LH-Stellvertreter DI Uwe Scheuch

Klagenfurt (OTS) - Landtagspräsident Josef Lobnig stellt mit
Verwunderung auf die Presseaussendung von LR Dr. Prettner fest, dass
sie als damalige Vorsitzende des Unvereinbarkeitsausschusses derart
unrichtige Behauptungen zur Unvereinbarkeitssache betreffend LH-Stv.
DI Uwe Scheuch aufstellt. Zur Erinnerung, Frau Dr. Prettner war seit
November 2006 Vorsitzende und hat die Unvereinbarkeitsanzeige in
ihrem Ausschuss behandelt. Die Anzeige beinhaltete unter anderem auch
seinen Anteil am Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb in Mühldorf.
Da gem. § 2 Abs. 4 Unvereinbarkeitsgesetz die Verwaltung des eigenen
Vermögens nicht als Ausübung eines Berufes - unabhängig, ob dabei
Erwerbsabsicht besteht oder nicht - im Sinne des Abs. 1 lit.cit.
gilt, war darüber im Unvereinbarkeitsausschuss auch nicht zu
entscheiden. Seine Anzeige betreffend der Anteile an der Scheuch Kies
GesmbH. & Co KG wurde vom Ausschuss mit Beschluss vom 19.12.2006 zur
Kenntnis genommen.

Der Unternehmensbegriff des § 3 Abs. 1 Unvereinbarkeitsgesetz
orientiert sich an den Bestimmungen des Handelsrechts und umfasst
demnach nicht die Verwaltung des eigenen Vermögens. Mit dieser
Bestimmung eng im Zusammenhang steht der § 3a leg.cit. des
Unvereinbarkeitsgesetzes, wonach Mitglieder der Landesregierung dem
Präsidenten des Rechnungshofes jedes zweite Jahr ihre
Vermögensverhältnisse offenzulegen haben. Dies betrifft insbesondere
auch Liegenschaften.

Die vorgenannte rechtliche Beurteilung war auch Basis des
obgenannten Ausschussbeschlusses zur Anzeige von LH-Stv. DI Scheuch,
welcher von der Ausschussvorsitzenden Dr. Prettner unterschrieben
wurde, schließt Präsident Lobnig.

Rückfragehinweis:
Büro Erster Landtagspräsident
Tel.: ++43(0463) 57757-102
www.kaerntner-landtag.ktn.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KLP

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