- 29.04.2010, 13:51:35
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- OTS0248 OTW0248
EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited gibt sein Erwerbsangebot sowie seinen Vorschlag für seine EUR600,000,000 5.375 per cent. Guaranteed Notes due 2013 bekannt
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29.04.2010
Atrium European Real Estate Limited gibt sein Erwerbsangebot sowie seinen
Vorschlag für seine EUR600,000,000 5.375 per cent. Guaranteed Notes due 2013
bekannt
NICHT FÜR DIE VERBREITUNG AN PERSONEN, DIE SICH IN ITALIEN BEFINDEN ODER
ANSÄSSIG SIND (SIEHE UNTEN "ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN")
Jersey, 29. April 2010: Atrium European Real Estate Limited (die Gesellschaft)
(Euronext/ATX: ATRS), ein führendes Immobilienunternehmen in Zentral- und
Osteuropa, das auf Investitionen in sowie Entwicklung und Management von
Einkaufszentren fokussiert ist, gab heute eine Einladung an die Inhaber seiner
noch ausstehenden EUR600,000,000 5.375 per cent. Guaranteed Notes due 2013
(ISIN:
XS0263871328) (die Schuldverschreibungen) bekannt, ihre Schuldverschreibungen
der Gesellschaft zum Kauf gegen Bargeld anzubieten (das Angebot). Zeitgleich
mit dem Angebot lädt die Gesellschaft Inhaber der Schuldverschreibungen ein,
zwei getrennte außerordentliche Beschlüsse, sofern als geeignet empfunden, zu
fassen, um die nachstehend beschriebenen Änderungen zu den Bedingungen der
Schuldverschreibungen vorzunehmen (der Vorschlag).
Das Angebot und der Vorschlag werden zu den Bedingungen und vorbehaltlich der
Bestimmungen gemacht, die in der mit 29. April 2010 datierten Erwerbsangebotsunterlage (Tender Offer Memorandum) (die Erwerbsangebotsunterlage) enthalten sind, einschließlich den unten genannten und in der Erwerbsangebotsunterlage ausführlicher beschriebenen Angebotsbeschränkungen (die Angebotsbeschränkungen). Das Angebot ist gemeinsam mit der Erwerbsangebotsunterlage zu lesen. Groß geschriebene Begriffe, die nicht in anderer Weise in dieser Bekanntmachung definiert wurden, sind so wie in der Erwerbsangebotsunterlage zu verstehen.
Der Hauptzweck dieses Angebots sowie dieses Vorschlags ist der Rückerwerb
sämtlicher ausstehender Schuldverschreibungen. Zusätzlich zu den unmittelbaren
Einsparungen an Zinszahlungen geht die Gesellschaft davon aus, dass sie Zugang
zu Finanzierungsquellen auf Basis niedrigerer Kosten oder in anderer Weise
günstigeren Bedingungen erhält. Soweit das Angebot sowie der Vorschlag nicht zu
einem Rückerwerb sämtlicher ausstehender Schuldverschreibungen führt,
beabsichtigt die Gesellschaft die Bedingungen der Schuldverschreibungen
wesentlich zu ändern, um dadurch alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu
verfolgen.
Details zum Angebot und Vorschlag
Die Gesellschaft wird einen Barkaufpreis in Höhe von 100% des Nominalbetrages
der Schuldverschreibungen (der Rückkaufpreis) bezahlen, deren Rückerwerb sie in
Übereinstimmung mit dem Angebot akzeptiert hat. Die Gesellschaft wird auch
einen Betrag hinsichtlich der angefallenen Zinsen (die Zahlung für angefallene
Zinsen) für diese Schuldverschreibungen bezahlen.
Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuldverschreibungen gültig bis
16.00 Uhr (London Zeit) am 20. Mai 2010 zum Erwerb anbieten (und die nicht
nachträglich ihr Angebot zurücknehmen), haben den Anspruch auf eine zusätzliche
Barzahlung (die Frühangebots-Zahlung) in Höhe von 1,5% des Nominalbetrages dieser Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft zum Rückerwerb akzeptiert wurden, als Gegenleistung für ihr Erwerbsangebot der Schuldverschreibungen.
Das Angebot beginnt am 29. April 2010 und endet um 16.00 Uhr (London Zeit) am
7. Juni 2010 (das Angebotsende), soweit es nicht von der Gesellschaft
verlängert oder beendet wurde. Um berechtigt zu sein den Rückkaufpreis zu
erhalten, müssen Inhaber der Schuldverschreibungen ihre Schuldverschreibungen
gültig vor dem Angebotsende anbieten, indem sie einen gültigen Angebotsauftrag
(Tender Instruction) (wie in der Erwerbsangebotsunterlage beschrieben) abgeben
oder eine Abgabe in ihrem Namen veranlassen und diese vor dem Angebotsende vom
Tender Agent entgegengenommen wird. Inhaber von Schuldverschreibungen, die das
Angebot annehmen möchten, sollten hinsichtlich der Verfahren, die für die
Annahme des Angebots eingehalten werden müssen, die Erwerbsangebotsunterlage
lesen.
Gemäß dem Vorschlag werden Inhaber von Schuldverschreibungen, die die Schuldverschreibungen bis 10.00 Uhr (London Zeit) am 2. Juni 2010 (die Abstimmungsfrist) zum Erwerb anbieten, so behandelt als hätten sie ihre Zustimmung zu den außerordentlichen Beschlüssen erteilt. Der erste außerordentliche Beschluss, sofern angenommen, sieht die Aufnahme einer Call Option vor, aufgrund derer die Gesellschaft am 11. Juni 2010 (das Abrechnungsdatum) sämtliche (und nicht nur einige) etwaige verbliebenen Schuldverschreibungen zum Ende des Angebots zu tilgen hat. Der zweite außerordentliche Beschluss, sofern angenommen, würde die Streichung von im Wesentlichen allen Verpflichtungen (Covenants) und bestimmten Nichterfüllungsfällen (Events of Default) (die in den Bedingungen der Schuldverschreibungen enthalten sind), sowie die Aufnahme einer Put Option, die
von den Inhabern der Schuldverschreibungen, an die sich das Angebot aufgrund
der Angebotsbeschränkungen nicht richtet (jeder ein Nichtberechtigter
Schuldverschreibungsinhaber), (innerhalb einer begrenzten Frist) ausgeübt
werden kann, bedeuten. Nichtberechtigte Schuldverschreibungsinhaber, die am
Vorschlag teilnehmen möchten, werden an die Erwerbsangebotsunterlage verwiesen
hinsichtlich der Verfahren, die für die Teilnahme am Vorschlag eingehalten
werden müssen. Nichtberechtigte Inhaber von Schuldverschreibungen, die einen
gültigen Auftrag zugunsten des Vorschlags vor der Frühangebotsfrist erteilen,
können den Anspruch auf Erhalt eines der Frühangebots-Zahlung entsprechenden
Betrages erwerben.
Nachstehend sehen Sie eine Zusammenfassung der Bedingungen:
Bezeichnung |Wertpapier |Ausstehende|Angebotsbe|Gesamtfrühangeb |Rückkaufpreis
der |kennnummer/ |Gesamtnomin|trag |otsgegenleistung|
Schuldversch|ISIN |ale | | |
reibungen | | | | |
EUR600,000, |026387132 / |EUR152,562,|sämtliche |101,5% des |100% des
000 |XS0263871328 |000 | |Nominalbetrages |Nominalbetra
5.375 per | | | |der |ges
cent. der | | | |Schuldverschrei |Schuldversch
Guaranteed | | | |bungen plus |reibungen
Notes | | | |Zahlung für |
due 2013 | | | |angefallene |
| | | |Zinsen |
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Rückerwerbsangebote für
Schuldverschreibungen, die gemäß dem Angebot zum Erwerb angeboten werden,
anzunehmen. Die Annahme für Rückerwerbe durch die Gesellschaft hinsichtlich
Schuldverschreibungen, die gemäß dem Angebot zum Erwerb angeboten werden, steht
im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Erwerbsangebote können von der
Gesellschaft aus welchen Gründen immer abgelehnt werden.
Der Zeitplan ist nachstehend zusammengefasst:
Ereignis Erwarteter Zeitpunkt/Datum
Beginn: 29. April 2010
Frühangebotsfrist: 16.00 Uhr (London Zeit) am 20. Mai 2010
Abstimmungsfrist: 10.00 Uhr (London Zeit) am 2. Juni 2010
Versammlung der Inhaber der
Schuldverschreibungen: 10.00 Uhr (London Zeit) am 4. Juni 2010
Angebotsende: 16.00 Uhr (London Zeit) am 7. Juni 2010
Bekanntgabe der Ergebnisse (und
etwaige Unterzeichnung der
zusätzlichen Treuhandvereinbarung
(Supplemental Trust Deed)*): Um oder gegen 14.00 Uhr (London Zeit)am
8. Juni 2010
Erwartetes Abrechnungsdatum
(Settlement Date): 11. Juni 2010* Im Falle einer Verschiebung der Versammlung wird das Datum entsprechend
angepasst.
Von Zwischenhändlern (Intermediary) oder Clearingsystemen bestimmte Stichtage
werden vor den oben genannten Stichtagen liegen.
Gemäß dem Angebot und dem Vorschlag sind sämtliche (i) Angebotsaufträge und (ii) Aufträge von Nichtberechtigten Schuldverschreibungsinhabern zugunsten des Vorschlags, die innerhalb der Frühangebotsfrist abgegeben werden, unwiderruflich, ausgenommen unter bestimmten Umständen, in denen eine
Zurücknahme wie in der Erwerbsangebotsunterlage beschrieben erlaubt ist.
Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie in der Erwerbsangebotsunterlage
dargelegt, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen das Angebot und/oder den
Vorschlag jederzeit verlängern, abändern, beenden oder Bedingungen
zurücknehmen.
Weitere Informationen
Das Angebot und der Vorschlag sind in der Erwerbsangebotsunterlage vollständig
beschrieben. Diese ist erhältlich beim Tender Agent. Merrill Lynch
International, wurde als Dealer Manager für das Angebot und den Vorschlag
beauftragt.
Informationsanfragen bezüglich des Angebots und des Vorschlag richten Sie bitte
an:
DEALER MANAGER
Merrill Lynch International
2 Kind Edward Street
London EC1A 1HQ
United Kingdom
Telefon: +44 20 7995 3715
An: John Cavanagh
E-Mail: [email protected]Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs des Erwerbsangebots der
Schuldverschreibungen sowie für alle Dokumente und Materialien über das Angebot
und den Vorschlag richten Sie bitte an:
TENDER AGENT
Lucid Issuer Services Limited
Leroy House
436 Essex Road
London N1 3QP
United Kingdom
Für Information per Telefon: +44 20 7704 0880
Fax: +44 20 7067 9098
An: Lee Pellicci / Thomas Choquet
E-Mail: [email protected]FREIZEICHNUNGSKLAUSEL (DISCLAIMER)
Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit der Erwerbsangebotsunterlage zu
lesen. Diese Bekanntmachung und die Erwerbsangebotsunterlage enthalten wichtige
Informationen, die vor jeder Entscheidung hinsichtlich des Angebots oder des
Vorschlags aufmerksam gelesen werden sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel
bezüglich der von Ihnen vorzunehmenden Handlung haben, wird Ihnen empfohlen,
unverzüglich persönlichen finanziellen Rat auch hinsichtlich der steuerlichen
Folgen durch Ihren Aktienhändler, Bankmanager, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer
oder einen anderen unabhängigen Finanzberater einzuholen. Jede Einzelperson
oder jedes Unternehmen, deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem
Vermittler, Händler, einer Bank, Treuhänder, Treuhandunternehmen oder einer
anderen Mittelsperson gehalten werden, müssen diese Mittelsperson kontaktieren,
wenn sie im Rahmen des Angebots Schuldverschreibungen anbieten oder sonst am
Vorschlag teilnehmen möchten. Weder die Gesellschaft noch der Dealer Manager
noch der Tender Agent noch der Trustee geben irgendwelche Empfehlungen ab, ob
Inhaber von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots irgendwelche
Schuldverschreibungen anbieten oder am Vorschlag teilnehmen sollten.
ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Erwerbsangebotsunterlage in
bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in
den Besitz dieser Bekanntmachung und/oder der Erwerbsangebotsunterlage
gelangen, werden von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem Tender Agent
aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren und diese
zu beachten. Weder diese Bekanntmachung noch die Erwerbsangebotsunterlage
stellen ein Kaufangebot oder eine Aufforderung ein Verkaufsanbot für die
Schuldverschreibungen zu stellen dar. Im Rahmen des Angebots angebotene
Schuldverschreibungen werden nicht von Inhabern von Schuldverschreibungen
akzeptiert, wenn unter irgendwelchen Umständen solche Angebote oder
Aufforderungen rechtswidrig wären. In jenen Rechtsordnungen, in denen
Wertpapiergesetze, Gesetze gegen Emissionsbetrug (Blue Sky Laws) oder andere
Gesetze es notwendig machen, dass das Angebot durch einen lizenzierten
Vermittler oder Händler gemacht wird und der Dealer Manager oder eines seiner
verbundenen Unternehmen (Affiliates) in diesen Rechtsordnungen ein solcher
lizenzierter Vermittler oder Händler ist, wird angenommen, dass das Angebot für
die Gesellschaft vom Dealer Manager oder von seinem jeweiligen verbundenen
Unternehmen (je nach Sachlage) in diesen Rechtsordnungen gemacht wurde.
Italien. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in der Republik Italien
(Italien) abgegeben. Das Angebot, die Bekanntmachung und die
Erwerbsangebotsunterlage wurden nicht dem Genehmigungsverfahren der Commissione
Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) entsprechend der italienischen
Gesetze und Vorschriften übermittelt. Dementsprechend wird den Inhabern der
Schuldverschreibungen mitgeteilt, dass das Angebot ihnen gegenüber nicht gilt,
soweit diese Inhaber Einwohner Italiens oder in der Republik Italien ansässige
Personen sind, und dass sie keine Schuldverschreibungen zum Rückerwerb gemäß
dem Angebot anbieten dürfen und dass daher sämtliche Angebotsaufträge von
solchen Personen unwirksam und ungültig sind und dass weder diese
Bekanntmachung, die Erwerbsangebotsunterlage noch irgendein anderes Dokument
oder Materialien, die sich auf das Angebot oder die Schuldverschreibungen
beziehen, in Italien verteilt oder verfügbar gemacht werden dürfen.
Vereinigtes Königreich. Hinsichtlich Section 21 des Financial Services and
Markets Act 2000 wird keine Mitteilung in dieser Bekanntmachung, der
Erwerbsangebotsunterlage und allen anderen Dokumenten oder Materialien, die
sich auf das Angebot beziehen, von autorisierten Personen gemacht und solche
Dokumente und/oder Materialien wurden nicht von autorisierten Personen
genehmigt. Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Materialien nicht
an die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder
weitergegeben werden. Die Mitteilung solcher Dokumente und/oder Materialien als
Finanzwerbung (Financial Promotion) wird nur an folgende Adressaten getätigt:
(i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, (ii)
Anlageberater (Investment Professionals), die in den Anwendungsbereich des
Artikels 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005, in der geltenden Fassung (der Order) fallen, (iii)
Personen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 43(2) der Order fallen oder
(iv) andere Personen an die sie rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese
Personen werden gemeinsam als Relevante Personen bezeichnet). Personen im
Vereinigten Königreich, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf
Grundlage solcher Dokumente oder Materialien oder deren Inhalt handeln oder auf
sie vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese
Dokumente oder Materialien beziehen, steht nur den Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen werden. Die
Dokumente und Materialien und deren Inhalte dürfen nicht von Empfängern an
irgendeine Person im Vereinigten Königreich verteilt, veröffentlicht oder (ganz
oder teilweise) vervielfältigt werden.
Frankreich. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt gegenüber der
Öffentlichkeit in der Republik Frankreich (Frankreich) gemacht. Weder diese
Bekanntmachung, die Erwerbsangebotsunterlage noch irgendwelche anderen
Dokumente oder Materialien, die sich auf das Angebot beziehen, wurden oder
werden an die Öffentlichkeit in Frankreich verteilt und nur (i) Anbieter von
Investmentservices für Portfoliomanagement für Dritte (personnes fournissant le
service d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers)
und/oder (ii) qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) außer einzelne
Personen, wie definiert in und in Übereinstimmung mit den Artikeln L.411-1,
L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des fanzösischen Code monétaire et financier,
sind berechtigt am Angebot teilzunehmen. Weder diese Bekanntmachung noch die
Erwerbsangebotsunterlage wurde oder wird bei der Autorité des Marchés
Financiers eingereicht oder von dieser genehmigt.
Jersey: Das Angebot stellt keinen Prospekt oder ein Angebot oder eine Einladung
an die Öffentlichkeit im Sinne des Companies (Jersey) Law 1991, in der
geltenden Fassung, oder der Control of Borrowing (Jersey) Order 1958 dar und
unter diesen Gesetzen oder irgendeinem anderen Wertpapiergesetz der Island of
Jersey ist keine Zustimmung, Lizenz oder andere Genehmigung erforderlich oder
wurde um eine solche angesucht.
Rückfragehinweis:
For further information:
Financial Dynamics: +44 (0)20 7831 3113 Richard Sunderland Laurence Jones [email protected] Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Atrium European Real Estate Limited Seaton Place 11-15 UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands Telefon: +44 (0)20 7831 3113 Email: [email protected] WWW: http://www.aere.com Branche: Immobilien ISIN: JE00B3DCF752 Indizes: Standard Market Continous Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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