• 27.04.2010, 09:25:11
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VKI: Vulkanasche - Erhebung zu Beschwerden über Flugabsagen

Konsumentenschutzministerium beauftragt VKI, Konsumentenprobleme zu erheben.

Wien (OTS/VKI) - Fluglinien und Reiseveranstalter trifft am durch
die Vulkan-Asche-Wolke verursachten Flugchaos zwar kein Verschulden.
Dennoch können Passagiere Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung
bzw. aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung geltend machen. Werden die
den Passagieren und Reisenden zustehenden Ansprüche nicht erfüllt,
können diese ihre Beschwerden ab sofort unter www.verbraucherrecht.at
beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) melden. Diese werden vom
VKI - im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz (BMASK) - gesammelt, ausgewertet und dazu genutzt,
sich für die Rechte von Passagieren und Reisenden bei den Fluglinien
und Reiseveranstaltern einzusetzen.

"Zwar müssen Ansprüche nach wie vor auch selbst gegen die
Fluglinie oder den Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Der VKI
wird mit dieser Aktion diese Forderungen aber unterstützen und sich
dafür einsetzen, mit den Fluglinien und Reiseveranstaltern gute und
rasche Lösungen zu verhandeln. Denn das Reiserecht ist kein
Schönwetter-Recht, das nur gilt, wenn nichts passiert, und das man
ignorieren könnte, wenn der Krisenfall eintritt. Wir werden
versuchen, den Rechtsrahmen für die Konsumentenrechte klar
abzustecken und zu guten Lösungen im Interesse aller beizutragen", so
Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des BMASK bis
dato bereits detailliert auf www.verbraucherrecht.at über Ansprüche
von Passagieren und Reisenden informiert: Zwar haben Passagiere -
mangels Verschulden - gegen Fluglinien und Reiseveranstalter keinen
Anspruch auf Schadenersatz. Sie können aber von der ausführenden
Airline entweder die Rückerstattung des Flugpreises oder eine
anderweitige Beförderung zum Ziel fordern. Wird das verweigert und
muss die Reise selbst organisiert werden, kann Kostenersatz verlangt
werden. Zudem besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistungen
(Verpflegung, Hotelunterbringung und kostenlose Telefonate). Bekommt
man diese nicht, gibt es auch hier Ersatzansprüche.

Weitere Informationen zu Passagierrechten und zur
Beschwerdesammlung gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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