OTS0121 / 26.04.2010 / 12:01 / Channel: Politik / Aussender: Bundespressedienst
Stichworte: Auflösung Datenschutzkommission / Datenschutzrat / Innenpolitik


Datenschutzrat zur zukünftigen Datenschutzbehörde: Arbeitsausschuss eingesetzt

Utl.: Neue Aufgaben für alle Datenschutzbehörden =


   Wien (OTS) - "Der Datenschutzrat hat sich in der 195. Sitzung am
23. April 2010 mit dem Entwurf der
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010 eingehend auseinander
gesetzt. Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, dass die
Datenschutzkommission (DSK) aufgelöst werden soll und die Agenden der
heutigen DSK zukünftig von einem Verwaltungsgericht wahrgenommen
werden sollen. Mit 1. Jänner 2013 sollen darüber hinaus auch die
sonstigen unabhängigen Verwaltungsbehörden aufgelöst werden und die
Zuständigkeit zur Weiterführung der anhängigen Verfahren auf die
Verwaltungsgerichte übergehen", so der Vorsitzende des
österreichischen Datenschutzrates, Nationalratsabgeordneter Johann
Maier nach der Sitzung des Datenschutzrates.
Maier wies darauf hin, dass es bei der DSK neben den Kontrollaufgaben
auch mehrere nicht-streitige Verfahrensarten gäbe. Der Entwurf lasse
jedoch offen, welche Behörden diese Aufgaben, wie etwa die Führung
des Registrierungsverfahrens und des Datenverarbeitungsregisters,
zukünftig wahrnehmen sollen.
Nachdem auf Grund der europäischen Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG
die Mitgliedstaaten unabhängige Kontrollstellen für den Schutz von
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzurichten
haben, muss laut Maier auch dafür Vorsorge getroffen werden, dass ein
entsprechender Ersatz für die heutige Datenschutzkommission den von
der Datenschutz-Richtlinie an eine unabhängige Kontrollstelle
angelegten Anforderungen entspreche. 
Zudem werden mit dem Stockholmer Programm die Kontrollaufgaben der
unabhängigen Datenschutzkontrollbehörden in den Mitgliedstaaten
zunehmen. Mit der Evaluierung der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG -
die 2011 abgeschlossen werden soll - sind weitere neue Aufgaben zu
erwarten.
Der Datenschutzrat habe daher einstimmig die Einsetzung eines
Arbeitsausschuss beschlossen, der sich mit den Aufgaben und der
Ausgestaltung der neu zu beschließenden Kontrollstelle befassen soll.
"Vom Gesetzgeber wird zu regeln sein, wer diese Aufgaben wahrzunehmen
hat. Was den Aufgabenbereich dieser neuen Kontrollstelle betrifft, so
wird der Datenschutzrat - unter Berücksichtigung internationaler
Standards - seine Vorstellungen dem Bundeskanzleramt zur Kenntnis
bringen", betonte Maier abschließend.
Rückfragehinweis:
   Rückfragehinweis:
   Mag. Johann Maier, Abgeordneter zum Nationalrat
   Vorsitzender des Datenschutzrates
   Tel.: 0676/62 030 70
	
							
												
							
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