• 23.04.2010, 08:11:15
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  • OTS0019 OTW0019

EANS-News: Sparkassen Immobilien AG / Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

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Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Wien (euro adhoc) - Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
Wien, FN 58358 x

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

21. ordentlichen Hauptversammlung
                   am Freitag, dem 21. Mai 2010, um 10.00 Uhr
                im Hotel Marriott Wien in 1010 Wien, Parkring 12A

mit folgender

T a g e s o r d n u n g

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und  Corporate
    Governance-Bericht  zum  31. Dezember  2009,  des  Konzernabschlusses   samt
    Konzernlagebericht  zum  31. Dezember  2009   und   des   vom   Aufsichtsrat
    erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009

 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2009

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2009

 4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
    2010

 5. Wahlen in den Aufsichtsrat

 6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz),  2
    (Unternehmensgegenstand) und 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates).

 7. Beschlussfassung über die Ausstattung  der  Genussscheine  S-IMMO-INVEST  GS
    AT0000795737 und S-IMMO-INVEST GS AT0000630694 mit einem Wandlungsrecht, die
    Genussscheine in Stammaktien der Gesellschaft zu tauschen, unter  Ausschluss
    der Bezugsrechte.

 8. Beschlussfassung über
    a)      die Änderung des in der ordentlichen Hauptversammlung  vom  28.  Mai
       2008 gefassten Beschlusses über die bedingte Erhöhung  des  Grundkapitals
       um bis zu EUR 123.754.680,93 durch Ausgabe von bis  zu  34.059.359  Stück
       neuen auf Inhaber lautende Stammaktien dahingehend, dass  diese  bedingte
       Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wird,
       aa)  als   Inhaber   der   mit   einem   Wandlungsrecht   ausgestatteten
           Genussscheine S-IMMO-INVEST GS  AT0000795737  und  S-IMMO-INVEST  GS
           AT0000630694  von  dem  ihnen  eingeräumten  Umtauschrecht  Gebrauch
           machen und
       ab) als Inhaber von auf der Grundlage  des  Hauptversammlungsbeschlusses
           vom 28. Mai 2008 ausgegebenen  Wandelschuldverschreibungen  von  dem
           ihnen eingeräumten Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen;
    b)      die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (7)

 9. Beschlussfassung über den  Widerruf  der  dem  Vorstand  mit  Beschluss  der
    ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 auf die Dauer von 30  Monaten
    ab  Beschlussfassung  erteilten  Ermächtigung  zum  Aktienrückerwerb   unter
    gleichzeitiger   neuerlicher   Ermächtigung   des   Vorstandes,   nach   den
    Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten  ab  dem
    Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 %  des  Grundkapitals  zu
    erwerben.
    Ermächtigung des Vorstandes für die Dauer von 5 Jahren ab  Beschlussfassung,
    mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung der eigenen Aktien auf
    eine andere Art als über die Börse oder durch ein  öffentliches  Angebot  zu
    beschließen, auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit, wenn die
    Veräußerung der eigenen Aktien den Zweck hat, als Gegenleistung für  an  die
    Gesellschaft   oder   Tochtergesellschaft   übertragene   Immobilien    oder
    Immobilienbeteiligungen  zu  dienen  oder  Aktien  bei  Verschmelzungen   an
    Gesellschafter oder Aktionäre der übertragenden  Gesellschaft  gewährt  oder
    Umtausch- und/oder Bezugsrechte von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen
    oder von den mit einem Wandlungsrecht ausgestatteten Genussscheinen  S-IMMO-
    INVEST  GS  AT0000795737  und/oder  S-IMMO-INVEST  GS  AT0000630694  bedient
    werden.

10. Beschlussfassung  über  die  Änderung  der  Satzung  zur  Anpassung  an  die
    geänderten gesetzlichen  Bestimmungen,  insbesondere  an  das  Aktienrechts-
    Änderungsgesetz 2009 in  den  §§  4  (Grundkapital,  Aktien)  Abs.  (4),  11
    (Hauptversammlung),    12    und    15     (Jahresabschluss,     Entlastung,
    Gewinnverwendung).

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 30. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Friedrichstraße 10,
Abteilung Investor Relations, auf:

Jahresabschluss mit Lagebericht,

Corporate Governance-Bericht,

• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 10.,
• Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 30. April
2010 außerdem im Internet www.sparkassenimmobilienag.at zugänglich und werden
auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 30. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird,

dass  die  antragstellenden  Aktionäre  seit   mindestens   drei   Monaten   vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum  Zeitpunkt  der  Vorlage  bei
der Gesellschaft nicht  älter  als  sieben  Tage  sein  darf.  Hinsichtlich  der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung  wird  auf  die  Ausführungen  zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1%  des  Grundkapitals  erreichen,  können  zu

jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 12. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0) 50 100 9-27521 oder an 1010 Wien, Friedrichstraße 10,
Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail [email protected],
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.sparkassenimmobilienag.at zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. Mai
2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes

am  Nachweisstichtag  eine  Depotbestätigung   gemäß   § 10a   AktG,   die   der
Gesellschaft  spätestens  am  18. Mai  2010  ausschließlich  unter   einer   der
nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post    Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
      Abteilung Investor Relations
      Friedrichstraße 10
      1010 Wien

oder

Per Telefax: +43-1-928 90 60

oder

Per E-Mail: [email protected]
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt)

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20
AktG).

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
18. Mai 2010 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu-
gehen muss.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
 • Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 11. Mai 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 20. Mai 2010,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft

Abteilung Investor Relations
      Friedrichstraße 10
      1010 Wien

oder

Per Telefax: +43-1-928 90 60

oder

Per E-Mail: [email protected]
(Vollmacht im pdf-Format dem E-Mail angefügt)

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.sparkassenimmobilienag.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so

genügt es, wenn dieses zusätzlich zur  Depotbestätigung  die  Erklärung  abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung  gilt  §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als   besonderer   Service   steht   den   Aktionären    ein    Vertreter    des
Interessenverbandes für Anleger (kurz "IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse  22,  als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene  Stimmrechtsausübung  in
der Hauptversammlung  zur  Verfügung;  hiefür  ist  auf  der  Internetseite  der
Gesellschaft     unter     www.sparkassenimmobilienag.at     ein      spezielles

Vollmachtsformular abrufbar, wobei allfällige Weisungen direkt dem IVA bekannt
zu geben sind. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33
43-0, Telefax +43 (0)1 876 33 43-49, oder E-mail [email protected].

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 247.509.361,86 und ist eingeteilt in 68.118.718 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
68.118.718 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.

Wien, im April 2010

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas Feuerstein
Tel.: +43(0)50100-27556
Fax: +43(0)05100-927556
mailto:[email protected]

wwww.sparkassenimmobilienag.at 

Corporate Communications:
Bosko Skoko
Tel.: +43(0)50100-27522
Fax:  +43(0)05100-927522
mailto:[email protected]
wwww.sparkassenimmobilienag.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent: Sparkassen Immobilien AG
          Friedrichstraße  10
          A-1010 Wien
Telefon:  +43(0)50100-27550
FAX:      +43(0)050100-927559
Email:    [email protected]
WWW:      www.sparkassenimmobilienag.at
Branche:  Immobilien
ISIN:     AT0000652250
Indizes:  ATX Prime, IATX
Börsen:   Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:  Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | CND

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