- 23.04.2010, 08:11:15
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- OTS0019 OTW0019
EANS-News: Sparkassen Immobilien AG / Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
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Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Wien (euro adhoc) - Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
Wien, FN 58358 x
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
21. ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 21. Mai 2010, um 10.00 Uhr
im Hotel Marriott Wien in 1010 Wien, Parkring 12A
mit folgenderT a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht zum 31. Dezember 2009, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009 und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2
(Unternehmensgegenstand) und 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates).
7. Beschlussfassung über die Ausstattung der Genussscheine S-IMMO-INVEST GS
AT0000795737 und S-IMMO-INVEST GS AT0000630694 mit einem Wandlungsrecht, die
Genussscheine in Stammaktien der Gesellschaft zu tauschen, unter Ausschluss
der Bezugsrechte.
8. Beschlussfassung über
a) die Änderung des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai
2008 gefassten Beschlusses über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals
um bis zu EUR 123.754.680,93 durch Ausgabe von bis zu 34.059.359 Stück
neuen auf Inhaber lautende Stammaktien dahingehend, dass diese bedingte
Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wird,
aa) als Inhaber der mit einem Wandlungsrecht ausgestatteten
Genussscheine S-IMMO-INVEST GS AT0000795737 und S-IMMO-INVEST GS
AT0000630694 von dem ihnen eingeräumten Umtauschrecht Gebrauch
machen und
ab) als Inhaber von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses
vom 28. Mai 2008 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem
ihnen eingeräumten Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen;
b) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (7)
9. Beschlussfassung über den Widerruf der dem Vorstand mit Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 auf die Dauer von 30 Monaten
ab Beschlussfassung erteilten Ermächtigung zum Aktienrückerwerb unter
gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung des Vorstandes, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu
erwerben.
Ermächtigung des Vorstandes für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung,
mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung der eigenen Aktien auf
eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
beschließen, auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit, wenn die
Veräußerung der eigenen Aktien den Zweck hat, als Gegenleistung für an die
Gesellschaft oder Tochtergesellschaft übertragene Immobilien oder
Immobilienbeteiligungen zu dienen oder Aktien bei Verschmelzungen an
Gesellschafter oder Aktionäre der übertragenden Gesellschaft gewährt oder
Umtausch- und/oder Bezugsrechte von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen
oder von den mit einem Wandlungsrecht ausgestatteten Genussscheinen S-IMMO-
INVEST GS AT0000795737 und/oder S-IMMO-INVEST GS AT0000630694 bedient
werden.
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts-
Änderungsgesetz 2009 in den §§ 4 (Grundkapital, Aktien) Abs. (4), 11
(Hauptversammlung), 12 und 15 (Jahresabschluss, Entlastung,
Gewinnverwendung).UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 30. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Friedrichstraße 10,
Abteilung Investor Relations, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 10.,
• Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 30. April
2010 außerdem im Internet www.sparkassenimmobilienag.at zugänglich und werden
auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 30. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 12. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0) 50 100 9-27521 oder an 1010 Wien, Friedrichstraße 10,
Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail [email protected],
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.sparkassenimmobilienag.at zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. Mai
2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2010 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
Abteilung Investor Relations
Friedrichstraße 10
1010 Wien
oderPer Telefax: +43-1-928 90 60
oder
Per E-Mail: [email protected]
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt)
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20
AktG).
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
18. Mai 2010 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu-
gehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, • Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 11. Mai 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 20. Mai 2010,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
Abteilung Investor Relations
Friedrichstraße 10
1010 Wien
oderPer Telefax: +43-1-928 90 60
oder
Per E-Mail: [email protected]
(Vollmacht im pdf-Format dem E-Mail angefügt)
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.sparkassenimmobilienag.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger (kurz "IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sparkassenimmobilienag.at ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, wobei allfällige Weisungen direkt dem IVA bekannt
zu geben sind. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33
43-0, Telefax +43 (0)1 876 33 43-49, oder E-mail [email protected].
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 247.509.361,86 und ist eingeteilt in 68.118.718 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
68.118.718 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.
Wien, im April 2010
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas Feuerstein
Tel.: +43(0)50100-27556
Fax: +43(0)05100-927556
mailto:[email protected]
wwww.sparkassenimmobilienag.at Corporate Communications: Bosko Skoko Tel.: +43(0)50100-27522 Fax: +43(0)05100-927522 mailto:[email protected] wwww.sparkassenimmobilienag.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Sparkassen Immobilien AG Friedrichstraße 10 A-1010 Wien Telefon: +43(0)50100-27550 FAX: +43(0)050100-927559 Email: [email protected] WWW: www.sparkassenimmobilienag.at Branche: Immobilien ISIN: AT0000652250 Indizes: ATX Prime, IATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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