• 21.04.2010, 11:37:07
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Neue Arbeitszeitregelung für LKW-Fahrer gefährdet Verkehrssicherheit

Intendierte Änderung zur EU-Richtlinie 2002/15 ermöglicht wesentlich längere Arbeitszeiten für selbständige LKW-Lenker.

Wien (OTS) - Ende April soll im Ausschuss Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments eine Änderung zur
Richtlinie 2002/15, die die Arbeitszeiten von im Straßentransport
tätigen Personen regelt, diskutiert werden. Die dadurch mögliche
Verlängerung der Wochenarbeitszeit für selbständige LKW-Fahrer birgt
aus Sicht des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) ein hohes
Gefahrenpotenzial für die Verkehrssicherheit. "Schon heute ist die
mangelnde Aufmerksamkeit der Grund für jeden dritten, von einem
LKW-Lenker verursachten Unfall mit Personenschaden und damit eine der
Hauptursachen für LKW-Unfälle auf Autobahnen und Schnellstraßen.
Durch eine weitere Ausdehnung der möglichen Arbeitszeit für
LKW-Fahrer auf bis zu 86 Stunden wöchentlich würden sich die durch
Übermüdung, stressbedingte Fehlreaktionen und Unaufmerksamkeit
ausgelösten Probleme noch verschärfen. Ein solcher Effekt kann nicht
im Sinne des Gesetzgebers und der Verkehrsteilnehmer sein", betont
Othmar Thann, Direktor des KfV.

Die Änderung zur EU-Richtlinie 2002/15 sieht den Ausschluss
selbständiger Kraftfahrer vom Geltungsbereich der Richtlinie vor, die
die Arbeitszeiten regelt. Zwar bleiben alle LKW-Fahrer nach wie vor
von der EG-VO 561/2006 erfasst, die die maximalen Lenkzeiten, die
Lenkpausen und die Mindestruhezeiten der Fahrer umfasst. Eine
Beschränkung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt über die
EG-VO 561/2006 jedoch nicht.
Die erst vor kurzem präsentierte Unfallbilanz 2009 weist bei den
Unfallzahlen auf Österreichs Straßen einen positiven Trend aus, und
auch die Zahl der LKW-Unfälle in Österreich hat sich in den letzten
Jahren durchaus verbessert: Die Unfälle mit LKW-Beteiligung (über
3,5t Gesamtgewicht) sind zwischen 2003 und 2009 um mehr fast 29
Prozent zurückgegangen. "Diese erfreuliche Entwicklung sollte nicht
durch eine Änderung in den Arbeitszeitvorschriften für LKW-Lenker
konterkariert werden. Schließlich gefährdet jeder übermüdete Lenker
nicht nur sich selbst, sondern auch alle viele andere
Straßenverkehrsteilnehmer", so Thann.

Wien, 20. April 2010
Rückfragehinweis: Mag. Angelika E. Reschenauer, MBA, Kuratorium für
Verkehrssicherheit, Leiterin Kommunikation & Marketing, Tel.:
05-77077-1906, E-Mail: [email protected], www.kfv.at

Rückfragehinweis:
Kuratorium für Verkehrssicherheit, Kommunikation & Marketing
Mag. Angelika E. Reschenauer
Tel.: 05 77 0 77-1906
mailto:[email protected]
www.kfv.at

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