- 21.04.2010, 10:35:19
- /
- OTS0088 OTW0088
AK: Reiseschutz - Damit Sie nicht draufzahlen! 3
AK gibt Tipps unter www.arbeiterkammer.at
Wien (OTS) - Generell gilt für den Abschluss einer
Reiseversicherung: Bedingungen genau durchlesen - nicht nur auf die
Prämie schauen, sondern auch die Leistungen unter die Lupe nehmen.
"Prüfen Sie zuerst, inwieweit Risiken einer Reise nicht schon durch
bestehende Versicherungen, Kreditkarten oder Mitgliedschaften
abgedeckt sind", rät AK Konsumentenschützerin Manuela Delapina.
Tipps der AK Konsumentenschützer für einen Reiseschutz:
+ Checken Sie vor Abschluss der Versicherung den Versicherungsbeginn.
Wenn nämlich der Versicherungsbeginn erst auf den Tag der Abreise
festgelegt ist, sind Reiserücktritte vor diesem Tag nicht versichert!
+ Fahren Sie mehr als zweimal pro Jahr ins Ausland, lohnt sich meist
eine Jahres-Reiseversicherung.
+ Fragen Sie beim Anbieter nach:
- Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden (sofort nach
Buchung oder innerhalb von acht Tagen)?
- Wer ist versichert - die Familie? Was gilt als Familie? Wo gilt die
Versicherung?
- Wird bei Eintritt eines Versicherungsfalles eine Bearbeitungsgebühr
verrechnet und wie hoch ist sie?
- Sind bestehende Krankheiten versichert?
- Gibt es einen Selbstbehalt und wenn ja, in welcher Höhe?
Weitere Tipps:
+ Achten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme. Oft sind
Versicherungssummen zu gering, um den gesamten Schaden zu decken.
+ Verloren gegangenes Gepäck auf Flugreisen wird bis etwa 1.200 Euro
von der Fluglinie ersetzt.
+ Achtung: Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente
jeder Art, Gegenstände mit Kunst- oder Liebhaberwert, technische
Geräte (etwa Fotoapparat), Pelze, Uhren, Schmuck sind gar nicht oder
nur begrenzt versichert. Sie sollten bei Flugreisen keinesfalls im
Koffer, sondern im Handgepäck transportiert werden.
+ Oft wird für einzelne Gegenstände eine "angemessene" Verwahrung
(zum Beispiel Safe) vorgeschrieben. Gibt es im Hotel jedoch keinen
Safe, besteht für diese Gegenstände auch kein Versicherungsschutz.
+ Bei der Gepäckversicherung werden etwa Gegenstände oder Bekleidung
nur mit dem Zeitwert ersetzt (Ausnahme: Komplett-Schutz-Plus der
Europäischen Reiseversicherung).
+ Haben Sie einen Schadensfall, informieren Sie sofort die
Versicherung. Vergessen Sie nicht die Notrufnummer auf die Reise
mitzunehmen! Notieren Sie auch die Nummer Ihrer Polizze. Wichtig ist,
sämtliche Beweise (etwa Anzeigebestätigung, Belege, Arztrechnungen,
schriftliche Zeugenaussagen) aufzuheben und der Versicherung in Kopie
zu geben.
SERVICE: Die Erhebung und noch mehr Tipps finden Sie unter
www.arbeiterkammer.at
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW






