• 19.04.2010, 13:10:32
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Sima: Führschein für Kampfhunde kommt mit 1. Juli

Verbrüderung von Grün, Blau und Schwarz gegen 89 % der Wiener und Wienerinnen

Wien (OTS/SPW) - Mit einer neuerlichen Verbrüderung von Grün, Blau
und Schwarz versuchte die Opposition heute im Landtag einmal mehr,
den verpflichtenden Hundeführschein für Kampfhunde zu verhindern.
"Die neue Dreier-Allianz ignoriert damit ganz klar den dezidierten
Wunsch der überwältigenden Mehrheit der Wienerinnen und Wiener, denn
89 % haben sich bei der Volksbefragung ganz klar für den Führschein
ausgesprochen und wir setzen diesen nun rasch um", betont Sima nach
der heutigen Landtagssitzung, bei der das Trio aus Grün, Blau und
Schwarz mit fadenscheinigen Manövern und Debatten zur
Geschäftsordnung einmal mehr versuchte, eine Abstimmung zu vereiteln.

"Der Auftrag nach der Volksbefragung war ganz klar: Die Wienerinnen
und Wiener wollen, dass Kampfhundebesitzer ihre Hunde in Griff haben.
Gerade diese Hunde machen oft Angst, von ihnen verursachte
Verletzungen sind leider oft schwerwiegend und es ist wohl für alle
ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass ein Kampfhundebesitzer
künftig eine gewisse Zusatzausbildung mit seinem Hund hat", so Sima.
"Wir setzen den Wunsch der Wienerinnen und Wiener zügig um, der
Führschein wird mit 1. Juli in Kraft treten - da können Grün, Blau
und Schwarz noch so viele Allianzen schmieden", betont Sima, die sich
über die wiederholte Zusammenarbeit von Grün und Blau mehr als
erstaunt zeigt. "Scheinbar fallen im Wahlkampf sämtliche Hemmungen,
wir können uns wohl noch auf viele Grün-Blau-Projekte einstellen", so
Sima.

Liste der Hunde von ExpertInnen ausgearbeitet
Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren
Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Von ExpertInnen
wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der
Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die
große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum
anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der
Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen
verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen
landen.

Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit
erweiterbar, sie wurde in einer Verordnung festgelegt.. Es betrifft
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire
Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro,
Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo
Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für
Mischlinge.

"Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien
gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings
für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich", so Sima.
Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise
schwerwiegenderen Verletzungen.

Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 Monaten
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der
Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter
des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss.
HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen,
müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten
des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60
durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete
PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine
Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die
Chipp-Nummer für den Hund mitzubringen. Mindestalter des
Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine
einschlägigen Vorstrafen haben.

Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in
Gefahrensituationen
Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch
verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und
verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende
Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich
einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund
gewährleistet ist.

Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem
Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine relativ hohe
Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und die behördliche
Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten
nachzubringen.

Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann
der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von sehr
hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen werden.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressedienst der SPÖ Wien
Tel.: +43 1 534 27/222
mailto:wien.presse@spoe.at
http://www.wien.spoe.at

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