"ÖVP, FPÖ und Grüne gegen überwältigende Mehrheit der Wienerinnen und Wiener!"
Wien (OTS/SPW) - 89 % der Wienerinnen und Wiener haben sich bei
der Volksbefragung für den verpflichtenden Hundeführschein für
sogenannte Kampfhunde ausgesprochen, die SPÖ setzt diesen nun
konsequent um: "Die Opposition versucht, den Führschein für
Kampfhunde zu verzögern und zu verschleppen und ignoriert damit den
dezidierten Wunsch der Wiener Bevölkerung", so Umweltstadträtin Ulli
Sima im Vorfeld der morgigen Landtagssitzung.
"Uns geht es darum, Ängste und Gefahren im urbanen, oft engen Raum zu
minimieren. Wir wollen, dass Kampfhundebesitzer ihre Hunde in Griff
haben. Gerade diese Hunde machen oft Angst, von ihnen verursachte
Verletzungen sind leider oft schwerwiegend und es ist wohl für alle
ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass ein Kampfhundebesitzer
künftig eine gewisse Zusatzausbildung mit seinem Hund hat", so Sima.
"Wir haben den Wunsch der Wienerinnen und Wiener sofort umgesetzt,
der Führschein wird mit 1. Juli in Kraft treten", betont Sima.****
Liste der betroffenen Hunde jederzeit erweiterbar
Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren
Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Von ExpertInnen
wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der
Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die
große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum
anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der
Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen
verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen
landen.
Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit
erweiterbar, sie wurde in einer Verordnung festgelegt.. Es betrifft
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire
Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espa?ol, Fila Brasileiro,
Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo
Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für
Mischlinge.
"Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien
gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings
für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich", so Sima.
Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise
schwerwiegenderen Verletzungen.
Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 Monaten
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der
Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter
des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss.
HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen,
müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten
des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60
durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete
PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine
Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die
Chipp-Nummer für den Hund mitzubringen.
Mindestalter des Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf
auch keine einschlägigen Vorstrafen haben.
Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in
Gefahrensituationen
Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch
verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und
verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende
Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich
einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund
gewährleistet ist.
Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem
Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine relativ hohe
Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und die behördliche
Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten
nachzubringen.
Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann
der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von sehr
hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen werden.
(Schluss)
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