- 15.04.2010, 15:26:19
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ORF: BZÖ-Petzner: Novelle zum ORF-Gesetz nicht verfassungskonform
Regierung will über Medienbehörde Totalzugriff auf den ORF - Gesetzliche Gebührenerhöhung alle fünf Jahre droht
Wien (OTS) - "Mit der Novelle des ORF-Gesetzes geht man weit
hinter den Weg zurück, der 2001 mit einem neuen ORF-Gesetz begonnen
wurde, welches für mehr Medienvielfalt und mehr Unabhängigkeit des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich sorgen sollte. Vor
allem die Bestellung und die Eingriffsmöglichkeiten der zu
schaffenden Medienbehörde führen dazu, dass der ORF dem totalen
Zugriff der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP ausgeliefert wird. Es gibt
eine unzulässige Verknüpfung zwischen der Gebührenrefundierung an den
ORF und den sehr weit gefassten Kompetenzen der Medienbehörde. Ich
glaube zudem auch nicht, dass die entsprechenden Bestimmungen für die
Medienbehörde im Gesetz verfassungskonform sind." Das sagte heute der
Mediensprecher des BZÖ, Stefan Petzner, im Verfassungsausschuss,
dessen Auffassung von manch geladenem Verfassungsexperten im
Ausschuss geteilt wurde.
Petzner kritisierte in diesem Zusammenhang auch, dass das Verhältnis
zwischen ORF-Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat in Form des
Stiftungsrates und der neuen Medienbehörde in keiner Weise geklärt
sei. "Der Stiftungsrat hat als Aufsichtsorgan nicht nur Rechte,
sondern auch Pflichten und Haftungen. Durch die Medienbehörde wird
der Stiftungsrat weitgehend ausgeschalten, während aber die volle
Verantwortung und Haftung beim Stiftungsrat verbleibt. Das kann und
darf nicht im Sinne des Erfinders sein", so Petzner, der bei
Inkrafttreten des Gesetzes in der derzeitigen Form den Stiftungsrat
rät, verfassungsrechtliche Schritte einzuleiten.
Der Mediensprecher des BZÖ merkte auch an, dass im Unterschied zum
bisherigen Gesetz die ORF-Gebühren in Zukunft nun alle fünf Jahre neu
festgelegt werden sollen. "Das kommt de facto einer gesetzlichen
Gebührenerhöhung alle fünf Jahre gleich", warnte Petzner.
Schließlich fehlt Petzner auch eine genauere Definition des
Programmauftrages für den ORF, zudem seien die privaten Anbieter
weiter benachteiligt, was wiederum nicht den Vorgaben der EU
entspreche. "In Sachen Programmauftrag hat man entgegen den
Ankündigungen lediglich den Titel von "Programmauftrag" auf
"Öffentlich-rechtlicher Kernauftrag" geändert, sonst nichts. Im Sinne
der Gebührenzahler und im Interesse des öffentlich-rechtlichen
Bereiches ist aber eine genaue Definition des Programmauftrages
unverzichtbar."
Zusammenfassend meint Petzner für das BZÖ, dass die Novelle umfassend
überarbeit werden müsse und dieser Form nicht beschlussreif sei.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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