• 15.04.2010, 14:24:39
  • /
  • OTS0226 OTW0226

Cap: Gesetzgeber muss Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantieren

Wien (OTS/SK) - "Ich würdige die große legistische Leistung, die
in dieser Novelle steckt und die heute von Experten bestätigt wurde",
betonte SPÖ-Klubobmann Josef Cap am Donnerstag im Rahmen eines
Hearings im Verfassungsausschuss des Nationalrats zur Novelle des
ORF-Gesetzes und Schaffung einer unabhängigen Medienbehörde. "Nun
gilt es die Zeit bis zur Beschlussfassung zu nützen und nochmals die
Frage der Praktikabilität und Verfassungskonformität auch gemeinsam
mit den Oppositionsparteien zu erörtern. Es ist die Aufgabe des
Parlaments, die von den Experten angesprochenen, sehr interessanten
Punkte zu diskutieren und zu prüfen, ob Präzisierungen und
Klarstellungen nötig und gegebenenfalls einzuarbeiten sind.
Schließlich geht es um die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des
ORF", so Cap. ****

In der Folge legte der SPÖ-Klubobmann ein Bekenntnis zum dualen
Rundfunksystem ab und betonte die große Bedeutung einer unabhängigen
Medienbehörde. "Wie jedoch die Experten heute festgestellt haben,
soll diese Behörde die Rechtsaufsicht wahrnehmen und nicht als
Fachaufsicht operieren." Zu befürchten sei, erläuterte Josef Cap,
dass durch die geplante Konstruktion, die vorsieht, dass die
Regulierungsbehörde nicht nur im Nachhinein die Durchführung der
Strukturmaßnahmen überprüft, sondern bereits vorab ihre Zustimmung
geben muss, eine Beschränkung auch der verfassungsrechtlich
garantierten Unabhängigkeit des ORF gegeben sein könnte.

"Eine präzise Definition der Aufgaben der Medienbehörde ist
essentiell für die Praktikabilität der neuen Regelungen", betonte
Cap. Es dürfe zu keinen Unklarheiten über Zuständigkeiten zwischen
Stiftungsrat und Medienbehörde, "gleichsam wie zwischen zwei
konkurrierenden Budgetinstanzen", kommen. Auch Haftungsfragen seien
in diesem Zusammenhang zu stellen. "Wie auch der Klubobmann der ÖVP,
Karlheinz Kopf, klargestellt hat, soll die Medienbehörde keine zweite
Geschäftsführung sein. Hier gilt es den ÖVP-Klubobmann beim Wort zu
nehmen und die Vorlage nochmals daraufhin zu überprüfen", so Cap
abschließend. (Schluss) ab/mp

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel