- 14.04.2010, 12:09:54
- /
- OTS0139 OTW0139
Gemeinnützige begrüßen Pläne zur Zweckwidmung der Wohnbauförderung
Wien (OTS) - Als wichtiges Bekenntnis zur Aufrechterhaltung der
finanziellen Leistungsfähigkeit der Wohnbauförderung wertet Karl
Wurm, Obmann des Dachverbandes der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft,
den jüngsten Vorstoß von Finanzstaatssekretär Andreas Schieder und
Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl zur Wiedereinführung einer
Zweckbindung von Wohnbauförderungsmitteln.
Mit dem Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2013 wurden die
bisher für Wohnbau und Wohnhaussanierung zweckgewidmeten Zuschüsse
des Bundes in Höhe von 1,78 Mrd. Euro abgeschafft und gingen in den
allgemeinen Ertragsanteilen, die den Ländern überwiesen werden, auf,
womit keine gesicherte Finanzierungsbasis für den geförderten Wohnbau
mehr gegeben war. "Wenn es nun", so Karl Wurm, "im Zuge der
Neustrukturierung der Staatsfinanzen wieder zur Zweckwidmung der für
den geförderten Wohnbau jährlich zur Verfügung stehenden Mittel käme,
wäre das in vielerlei Hinsicht positiv." Denn nicht nur was den
Wohnungsbedarf von jährlich 48.000 neuen Wohnungen anbelangt, spräche
alles für eine Steigerung im Wohnungsneubau - hier speziell im
Bereich der geförderten Mietwohnungen - und der thermischen
Sanierung, sondern auch aus Gründen einer stabilen Inlandsnachfrage
und Kaufkraft durch den mietendämpfenden Effekt billiger
Wohnbauförderungsmittel.
Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang natürlich die
Vorteile für die Baukonjunktur und die Beschäftigungslage. "Der
Wohnbau bringt", betont der GBV-Obmann, "wie schon wiederholt von
Seiten der Wirtschaftsforschung nachgewiesen, sowohl einen
außerordentlich hohen Wachstumsschub für die Wirtschaft, als auch
besonders positive Beschäftigungseffekte durch die Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen." Durch den im Neubau schon üblichen
Niedrigstenergiestandard sowie der enormen Energieeinsparungen durch
die thermische Sanierung trage der Wohnbau überdies auch maßgeblich
zur angepeilten CO2-Reduktion bei.
Im Hinblick auf kalkulierbare Rahmenbedingungen für die
Bauwirtschaft und die Beschäftigungslage am Bau wäre es günstig, wenn
"möglichst bald ein Beschluss über eine Zweckwidmung von
Wohnbauförderungsmitteln gefasst wird", meint der GBV-Obmann. Dabei
sollte es nicht um eine starre Festschreibung der
Wohnbauförderungsmittel gehen, sondern um eine bedarfsgerechte
Dotierung der für den Wohnbau zur Verfügung stehenden Mittel in den
Budgets der Bundesländer. Als quantitative Richtgröße wäre dabei das
Niveau der Wohnbauförderungsausgaben des Jahres 2008 ins Auge zu
fassen - also jenem Jahr vor Aufhebung der Bundeszweckzuschüsse für
den Wohnbau. An den Kapazitäten der Bauträger werde solch ein
"Konjunkturimpuls" sicher nicht scheitern, ist Wurm überzeugt. Denn:
"Baureife Projekte, die nur auf die Co-Finanzierung aus der
Wohnbauförderung warten, haben wir genug."
Rückfragehinweis:
Mag. Karl Wurm
Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
Tel.: 01/ 401 09 / DW 10
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGB






