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OTS0167   12. Apr. 2010, 14:05

Brisante Wende in der Causa Augartenspitz!

Denkmalamts-Bescheid für Konzerthalle ist nicht rechtskräftig


Wien (OTS) - Der Augartenspitz kommt nicht zur Ruhe. Nun
registrieren auch hochrangige Rechtsexperten mehrere gewaltige Mängel
im Bescheid des Bundesdenkmalamtes. Sämtliche Bauvorbereitungen für
die Sängerknaben-Konzerthalle sind rechtswidrig.

Die renommierten Verfassungsrechtsexperten o.Univ.-Prof.Dr. Dr. Heinz
Mayer und em. o.Univ.-Prof.Dr. Theo Öhlinger sehen schwere
Rechtsmängel im Bescheid des Bundesdenkmalamtes, mit welchem die
Teilzerstörung der historischen Parkanlage Augarten genehmigt wurde.
Der BDA-Bescheid sei mit schweren Mängeln behaftet, indem die
öffentlichen Interessen am Erhalt des Augartens nicht ausreichend und
nachvollziehbar dargelegt wurden. Dies verstoße gegen die vom
Verwaltungsgerichtshof geforderte, besondere Sorgfalt bei der
Abwägung der Interessen.

Weiters war der Wiener Landeshauptmann Dr. Michael Häupl nie in
das BDA-Bescheid-Verfahren involviert; noch wurde der Bescheid an
diesen zugestellt. Somit ist der Landshauptmann "übergangene Partei".
Daraus ergibt sich jedoch die Konsequenz, dass sämtliche
Bau(vorbereitungs)handlungen rechtswidrig waren. Diese sind mit
sofortiger Wirkung durch die Baupolizei zu untersagen.

Aus der von Projektbefürwortern stets beschworenen
"Rechtssicherheit" wird immer offensichtlicher klares Unrecht.
Deshalb richten die Bürgerinitiativen einen offenen Brief an Dr.
Häupl. In diesem wird er ersucht, seine politische Verantwortung
wahrzunehmen und sämtliche Parteien doch noch an einen
Verhandlungstisch zu bringen und eine ergebnisoffene Mediation zu
ermöglichen.

Offener Brief und weitere Unterlagen: www.erlustigung.org/presse

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
121405 Apr 10 NEF0005 0208



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Rückfragehinweis: Dr. Monika Roesler,
Tel.: 0664/505 5872

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