- 05.04.2010, 10:00:11
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Förderung für die Einstellung benachteiligter Lehrlinge
LH Sausgruber: Land fördert ab dem 2. Lehrjahr
Bregenz (OTS/VLK) - Betriebe, die benachteiligte Jugendliche als
Lehrlinge anstellen, werden vom AMS im ersten Lehrjahr gefördert. Um
diese Bereitschaft der Betriebe nachhaltig zu fördern, übernimmt das
Land in Anlehnung an den Blum-Bonus die Förderung für das zweite
Lehrjahr, informiert Landeshauptmann Herbert Sausgruber.
"Jeder Jugendliche, der bei uns länger als drei Monate den
beruflichen Einstieg nicht findet, erhält innert weiterer drei Monate
entweder ein Job- oder ein Qualifizierungsangebot", bekräftigt der
Landeshauptmann. "Dieses vom Land, den Gemeinden, Sozialpartnern und
AMS getragene Versprechen hat das Ziel, gerade in einer schwierigen
Zeit jungen Menschen Chancen und Perspektiven zu geben."
Ziel der Lehrstellenförderung für benachteiligte Jugendliche ist
die Verbesserung der Ausbildungschancen durch eine Förderung von
Ausbildungsbetrieben. Benachteiligte Jugendliche sind solche mit
Vermittlungshemmnissen wie schulische Leistungsschwächen, physische,
psychische oder soziale Handicaps.
Die Förderung des AMS beträgt 400 Euro pro Monat und wird für das
erste Lehrjahr gewährt. Um die Bereitschaft von Unternehmen zur
Ausbildung benachteiligter Jugendlicher zu steigern, gewährt das Land
Vorarlberg in Anlehnung an den Blum-Bonus für das zweite Lehrjahr
eine Förderung in Höhe von 200 Euro pro Monat. "Analog zum Blum-Bonus
gilt die Förderung für jene Jugendliche, die zusätzlich eingestellt
worden sind," informiert der Landeshauptmann. Laut Schätzung der
Wirtschaftsabteilung im Amt der Landesregierung erhalten mit dieser
Zusatzförderung bis zu 100 Jugendliche mit Benachteiligung eine
Lehrstelle.
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