• 31.03.2010, 10:15:55
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  • OTS0079 OTW0079

NGOs empfehlen Nachbesserungen bei Bleiberechtsregelung

Bericht sieht zahlreiche Schwachstellen nach einem Jahr Anwendungs-Praxis.

Wien (OTS) - Ein Jahr gilt nun die neue Bleiberechts-Regelung.
Nachdem Verfassungsgerichtshof und Nichtregierungsorganisation
monatelang auf eine Neuregelung des humanitären Aufenthalts im
Fremdenrecht gedrängt hatten, traten die neuen Bestimmungen am 1.
April 2009 in Kraft.

Zum Jahrestag ziehen Flüchtlings-NGOs in einem umfassenden
Bericht, der von Integrationshaus, Diakonie, asylkoordination
österreich, Volkshilfe und SOS-Mitmensch erstellt wurde, Bilanz und
fordern zahlreiche Nachbesserungen. Die Anwendungs-Praxis habe
zahlreiche Schwachstellen des Regelwerkes zu Tage gefördert,
berichten die Betreuungsorganisationen.

Bis 1.März 2010 wurden laut der veröffentlichten Statistik des BMI
in 1254 Fällen positiv entschieden. Hochgerechnet auf ein Jahr
bedeutet dies ca. 1400 positiv erledigte Fälle, wobei die
tatsächliche Zahl höher liegen dürfte, aufgrund von Zeitverzögerungen
in der statistischen Erfassung. Bei den positiv abgeschlossenen
Anträgen haben zwei Drittel eine unbeschränkte
Niederlassungsbewilligung erhalten, für ein Drittel wurde eine
Niederlassungsbewilligung beschränkt erteilt. Lediglich 22 Personen
erhielten nach der Altfallregelung eine Niederlassungsbewilligung. In
etwa 70 Fällen wurde negativ entschieden, wobei das Innenministerium
nur einen Bruchteil der ablehnenden Entscheidungen erfasst.

Positiv wird im Bericht hervorgehoben, dass Menschen, die auf
Grund ihres Rechts auf Privat- und Familienlebens nicht ausgewiesen
werden dürfen, jetzt von Amts wegen eine Niederlassungsbewilligung
erhalten. Damit wurde eine kuriose Lücke geschlossen, die vor
Abschiebung geschützten Menschen einen legalen Aufenthalt verwehrte.

Besonders kritisiert wird im Bericht die so genannte
Altfallregelung für Asylsuchende, die seit mindestens 1. April 2004
im Land sind. Die Hürden für diese Regelung würden sich in der Praxis
als kaum überwindbar erweisen, bisher hätte die Innenministerin
lediglich für 22 Personen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt.

Die obligatorische Patenschaft, Diskriminierung beim
Arbeitsmarktzugang und willkürliche Aufenthaltsverbote seien die
häufigsten Hindernisse. Im Bericht wird dies etwa mit dem Fall der
Familie Durmisi aus Röthis/Vorarlberg illustriert.

Über den Vater der kosovarischen Familie wurde von den deutschen
Behörden ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen, weil dieser seine in
München lebende Mutter besuchte. Ein Aufenthaltsverbot stellt für das
Bleiberecht ein absolutes Erteilungshindernis dar, Anträge werden gar
nicht erst entgegen genommen.

Empfehlungen

Abschiebeaufschub während des Verfahrens: Das verfassungsrechtlich
vorgesehene Recht auf Verbleib im Bundesgebiet ist nur dann effektiv
gewährleistet, wenn keine Abschiebung droht. Seit Mai 2004 sind
negative Asylbescheide mit einer Ausweisung verbunden; mit deren
Rechtskraft geht auch eine vorhandene Beschäftigungsbewilligung und
damit die Erteilungs-Voraussetzung "Selbsterhaltungsfähigkeit"
verloren.

Zugang zum Arbeitsmarkt: Personen, denen ein humanitärer
Aufenthaltstitel gewährt wird, werden ihr weiteres Leben aller
Voraussicht nach in Österreich verbringen. Ein uneingeschränkter
Zugang zur Erwerbstätigkeit ist daher unbedingt notwendig.

Generelles Bleiberecht nach 5 Jahren: Weiterhin wird eine
unbürokratische Stichtagsregelung angeregt. Menschen, die fünf Jahre
im Land sind und kein Aufenthaltsrecht besitzen sollen ohne weitere
Voraussetzungen ein Bleiberecht erwerben können.

Service: Der Bericht ist auf www.integrationshaus.at abrufbar.

Rückfragehinweis:

Andrea Eraslan-Weninger, Integrationshaus, 
   mailto:[email protected], +43 699 1 212 35 20
   Christoph Riedl, Diakonie Flüchtlingsdienst, mailto:[email protected],  +43 1 402 67 54
   Verena Fabris, Volkshilfe, 
   mailto:[email protected] , +43 676 83 402 220
   Anny Knapp, asylkoordination österreich, 
   mailto:[email protected], + 43 1 53 212 91 - 15
   Philipp Sonderegger,  SOS Mitmensch, 
   mailto:[email protected],  +43 664 450 59 60

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | IGH

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