• 30.03.2010, 13:18:53
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WKÖ-Hochhauser: "Teilzeit ist ein vielfacher Wunsch, keine aufgezwungene Notlösung"

Nachfrage arbeitsloser Frauen nach Teilzeit-Jobs 2009 sieben Mal höher als offene Stellen

Wien (OTS/PWK258) - "Teilzeit zu arbeiten ist ein vielfacher
Wunsch der Frauen, weil es ihnen den Wiedereinstieg in den Beruf
ermöglicht, und keinesfalls eine aufgezwungene Notlösung", erläuterte
die Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Anna
Maria Hochhauser, angesichts der heutigen Präsentation einer Studie
zum Thema qualifizierte Teilzeitarbeit durch Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek.

Beim AMS äußerten im Vorjahr pro Monat 31.540 arbeitslose Frauen
den Wunsch nach Teilzeitarbeit. Dem standen nur 4.398 freie
Teilzeitstellen gegenüber. " 2009 war die Nachfrage nach
Teilzeitstellen somit mehr als sieben Mal höher als die Zahl der
verfügbaren Stellen. Versuche, Teilzeitarbeit schlechtzureden, gehen
daher an der Realität vorbei", betonte Hochhauser. Auch der Anstieg
der Erwerbstätigkeit von Frauen sei auf das Angebot von
Teilzeitstellen zurückzuführen. Trotz Wirtschaftskrise konnten Frauen
ihren Beschäftigungsstand im Vorjahr leicht ausbauen (um +0,1 %),
während die Männerbeschäftigung um 2,5 % sank.

"Studien belegen, dass Unternehmen vor allem deshalb
Teilzeitstellen schaffen, um den Mitarbeitern bei ihrem Wunsch nach
einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben entgegen zu
kommen. Teilzeit kann also eine Win-Win-Situation für Unternehmen und
deren Beschäftigte schaffen", betont die WKÖ-Generalsekretärin.

Zugleich seien weitere Verbesserungen erforderlich, um auch Frauen
mit höherem Bildungsniveau und Führungsverantwortung Teilzeit zu
ermöglichen. "Dazu gehört an erster Stelle, Teilzeit nicht immer nur
als negativ hinzustellen, sondern die vielen positiven Aspekte hervor
zu streichen", so Hochhauser. Außerdem müssten die Rahmenbedingungen
so gestaltet sein, dass Frauen - die immer noch in vielen Familien
die Hauptverantwortung etwa in puncto Kinderbetreuung tragen - eine
echte Wahlmöglichkeit haben.

Mit der Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze zum
Kinderbetreuungsgeld, dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
und der Einführung des Gratiskindergartens sei schon einiges in
Bewegung gekommen. "Beim Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen besteht
aber nach wie vor Aufholbedarf. Das zeigen auch die von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlichen Teilzeitraten", so Hochhauser.

Die von Ministerin Heinisch-Hosek geforderte Pflicht, über
Vollzeitjobs zunächst firmenintern informieren zu müssen, sei nicht
nachvollziehbar. "In vielen Fällen ist das in den Betrieben ohnehin
eine Selbstverständlichkeit, da dies in beiderseitigem Interesse
liegt. Allerdings muss es dem Unternehmen überlassen bleiben, wem es
sein Anbot unterbreitet", lehnt Hochhauser einen solchen Eingriff in
die unternehmerische Handlungsfreiheit ab. "Ständig neue
Verpflichtungen für die Unternehmen zu schaffen, ist
kontraproduktiv."

"Das gilt auch für die verlangte verpflichtende
Gehaltsoffenlegung, die obendrauf - wie das Beispiel Schweden zeigt -
nichts bringt. "Die Einführung der verpflichtenden Einkommensberichte
im Jahr 2000 in Schweden hat an dem ungeklärten Rest bei der
Differenz, der z.B. nicht auf Ausbildung oder Karenzzeiten
zurückzuführen ist, nichts geändert", so Hochhauser. "Zudem ist
ohnehin gesetzlich festgeschrieben, dass Teilzeitbeschäftigte
gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden dürfen."
(SR)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Dr. Martina Rosenmayr
Tel.: Tel.: 05 90 900-4284
mailto:[email protected]

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