- 26.03.2010, 15:40:54
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Berichterstattung zu Hypo Alpe Adria verboten
NEWS bringt Rekurs sowie Beschwerde vor Menschenrechtsgerichthof ein
Wien (OTS) - Mit einstweiliger Verfügung des Bezirksgerichts
Leopoldstadt vom heutigen Tage wurde der Verlagsgruppe NEWS verboten,
das aktuelle Heft (Nr. 12 vom 25.3.) zu verbreiten, soweit dieses
Heft Aktenstücke sowie Aktenbestandteile des Hypo- Aktes der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt betrifft. NEWS hat in der Coverstory
"Die Akte Hypo" entscheidende Dokumente aus den Gerichtsakten
veröffentlicht.
Bei den veröffentlichten Aktenbestandteilen handelt es sich um
Informationen, die in höchst allgemeinen Interesse stehen, weil sie
der Aufklärung eines der größten Finanzskandale der Republik zum
Gegenstand haben. Diese Verfügung stellt einen eklatanten Eingriff in
die Medien und Informationsfreiheit von NEWS und seinen Lesern im
Sinne des Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.
Peter Pelinka, Chefredakteur von NEWS: "Es ist ein Skandal, dass
die Hypo Alpe Adria - die im Eigentum der Republik steht - auf diese
Weise die freie Berichterstattung einzuschränken versucht. Die
Vorgänge rund um die Geschäfte und den Verkauf der Hypo Alpe Adria
schreien direkt nach vollständiger Aufklärung. Stets war dies neben
der Arbeit der Behörden auch die Aufgabe unabhängiger Medien".
Gabriel Lansky, Anwalt des Nachrichtenmagazins NEWS: "Dieser
Eingriff in die Medienfreiheit wiegt umso schwerer, als die Klägerin
diese Verfahrens, die Hypo- Alpe Adria eine nunmehr verstaatlichte
Bank ist. Wenn das Bezirksgericht Leopoldstadt vermeint, das
"Informationsinteresse" der Bevölkerung stünde hinter den Interessen
der Hypo Alpe Adria an der Nicht-Veröffentlichung von Daten und an
der Geheimhaltung sensibler Daten, so verkennt es gravierend die
Dimension der Medienfreiheit, insbesondere in einem Skandalfall wie
dem gegenständlich", so Gabriel Lansky.
Die Verlagsgruppe NEWS hat daher am heutigen Tag innerhalb der
verbliebenen 3 Stunden, gegen den grob rechtswidrigen Beschluss
Widerspruch und Rekurs samt Antrag auf aufschiebende Wirkung beim
Bezirksgericht Leopoldstadt eingebracht. Sie wird noch dieses
Wochenende eine Beschwerde beim EMGR gegen die Republik Österreich
einbringen und beantragen, dass der Menschrechtsgerichtshof die
Republik Österreich ersucht, von einem Vollzug des angefochtenen
Beschlüssen bis zu einer Entscheidung dieser Beschwerde Abstand zu
nehmen.
Rückfragehinweis:
Sekretariat NEWS
Chefredaktion
Tel.: (01) 213 12 DW 1103
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