- 25.03.2010, 18:47:56
- /
- OTS0348 OTW0348
Sitzung des NÖ Landtages
St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Mag. Gerhard K a r n e r
(VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Entwurf einer
Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle zur Einführung von
Verwaltungsgerichten erster Instanz.
Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) brachte seine
Freude zum Ausdruck, dass man in dieser Angelegenheit einhelliger
Meinung sei. Dieser Tagesordnungspunkt sei ein Zeichen, dass man
daran interessiert sei, dass die Menschen noch Vertrauen in die
Politik haben können.
Abgeordnete Mag. Karin R e n n e r (SP) begrüßte die
vorliegende Gesetzesnovelle ebenso und sprach in diesem Zusammenhang
von verstärkter Bürgernähe und schnelleren Verfahren. Zudem sprach
sie von einer guten Einrichtung für die BürgerInnen in
Niederösterreich; die SP werde ihre Zustimmung erteilen.
Präsident Ing. Hans P e n z (VP) bezeichnete diesen
Resolutionsantrag als Novität und Besonderheit, da hier der Landtag
in eigener Sache an das Bundesparlament herantrete. Es gehe hier um
die Wahrung der Interessen der Bevölkerung. Niemand könne gegen eine
Stärkung des Rechtsschutzes sein. Die Frage müsse aber erlaubt sein,
ob der momentane Rechtsschutz nicht ausreiche. 80 Prozent der
Landesbürger seien jedenfalls mit der Landesverwaltung zufrieden. Es
gehe um Verwaltungseinsparung statt um Verwaltungsvermehrung. Mit
Einführung der Landesverwaltungsgerichte werde sich jedenfalls weder
der Rechtsschutz der Bürger verbessern noch das Defizit der
Landeshaushalte verringern. Der heutige Resolutionsbeschluss des NÖ
Landtages sei daher von besonderer Bedeutung.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Die nächsten Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter
Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:
Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO-Novelle
2010) - Berichterstatterin Abgeordnete Ingeborg R i n k e (VP)
Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (2.
GBGO-Novelle 2010) - Berichterstatterin Abgeordnete Ingeborg R i n
k e (VP)
Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (2.
GVBG-Novelle 2010) Berichterstatter Abgeordneter Gerhard R a z b o
r c a n (SP)
Änderung des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes -
Berichterstatter Abgeordneter Gerhard R a z b o r c a n (SP)
Abgeordneter Benno S u l z b e r g e r (FP) eröffnete die
Debatte: Die Gesetzesentwürfe sollten unter sprachlichen
Gesichtspunkten zur Vermeidung von Interpretationsschwierigkeiten
beitragen. Das Verbot der Geschenkannahme sei ebenfalls ein wichtiger
Punkt. Seine Fraktion werde allen Gesetzesentwürfen zustimmen.
Abgeordnete Heidemaria O n o d i (SP) dankte den
Sozialpartnern, deren Verhandlungen zu den Entwürfen geführt hätten.
Die Gleichstellung von Fachhochschul- mit anderen Studien sei ein
wichtiger Punkt. Gleiches gelte für die Pflegefreistellung für
behinderte Kinder, die Einführung einer Schwerarbeiterpension für
Gemeindebedienstete u. a. Für das Land würden sich durch die
Änderungen keine finanziellen Belastungen ergeben.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter Herbert T h u m p s e r (SP) berichtete zu einem
Antrag betreffend Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen
Verkehrs in Niederösterreich sowie ergänzende Maßnahmen zur Übernahme
der Regional- und Nebenbahnstrecken durch das Land Niederösterreich.
Abgeordneter Konrad A n t o n i (SP) meinte als erster Redner,
die Neben- und Regionalbahnen in Niederösterreich erfüllten eine
wichtige infrastrukturelle, volks- und betriebswirtschaftliche Rolle
bei Pendel- und Schulverkehr, Güterverkehr und Tourismus.
Niederösterreich müsse daher die Verantwortung für die Erhaltung der
Infrastruktur übernehmen. Mit dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs
werde auch eine soziale Investition in die Zukunft getätigt. 60
Prozent der Landsleute könnten sich kein eigenes Auto leisten. Guter
öffentlicher Verkehr müsse in den Regionen Vertrauen schaffen. Es
gehe auch um kulturelles Erbe und technisches Know-how. Ein
Regionalbahnausschuss sollte alle Akteure an einen Tisch bringen. Ein
attraktiver öffentlicher Verkehr sichere und schaffe Arbeitsplätze in
der Region und sei auch entscheidend für die Attraktivität des
Wirtschaftsstandorts Niederösterreich. Mit der Übernahme der
Nebenbahnen ergebe sich eine gute Chance zur Verbesserung des
öffentlichen Verkehrs und einem besseren bedarfsorientierten Angebot
für die Pendler.
Abgeordnete Amrita E n z i n g e r (G) meinte, Schwerpunkte
bei der Übernahme der Nebenbahnen seien die Erhöhung der Anzahl der
Fahrgäste durch attraktive Zuggarnituren, aber auch Bauprojekte, um
Bahnhöfe zu Kundenzentren auszubauen. Ziel sei eine deutliche
Verbesserung bei Qualität, Service und Kundenorientierung, um die
Abhängigkeit der Menschen vom Auto zu reduzieren und die Lkw?s von
der Straße auf die Schiene zu bringen. Letztlich habe der öffentliche
Verkehr auch eine soziale Komponente, besonders für jene Menschen,
die kein Auto haben wie Jugendliche oder Senioren.
Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) meinte, die
ergänzenden Maßnahmen des Landes bei der Übernahme der Nebenbahnen
würden zu einem Zusperren der Bahnstrecken führen. Die ÖBB habe in
den letzten Jahren die Nebenbahnen "bewusst heruntergewirtschaftet".
Ein positives Beispiel für die Attraktivierung der Nebenbahnen sei
die Pinzgauer Lokalbahn, die in den letzten Jahren vom Land Salzburg
attraktiviert wurde.
Abgeordneter Ing. Franz G r a t z e r (SP) betonte, dass die
Gemeinde Hollenstein überlege, Teile der Ybbstalbahn zu übernehmen
bzw. einen privaten Betreiber für diese Strecke zu finden. Aufgabe
müsse es sein, für Pendler und Fahrgäste ein deutlich besseres
Angebot zu schaffen. Die Ybbstalbahn sei gerade jetzt besonders
wichtig, da auf Grund des Feldsturzes auf der B 31 ein wichtiger
Straßenzug seit Tagen gesperrt sei.
Abgeordneter Gerhard R a z b o r c a n (SP) brachte einen
Abänderungsantrag zusammen mit den Abgeordneten Leichtfried,
Cerwenka, Antoni, Dworak, Findeis, Gartner, Gratzer, Jahrmann,
Kernstock, Onodi, Renner, Rosenmaier, Thumpser und Vladyka betreffend
ergänzende Maßnahmen zur Übernahme der Regional- und
Nebenbahnstrecken durch das Land Niederösterreich ein. Darin wird die
Landesregierung aufgefordert, einen Regionalbahnen-Ausschuss auf
Landesebene unter Einbeziehung u. a. der Landtagsfraktionen zu
schaffen.
Abgeordneter Anton K a s s e r (VP) sagte, für
Niederösterreich und für die Pendler habe sich durch die Übernahme
der Nebenbahnen eine neue Perspektive im Nahverkehr eröffnet. Unter
öffentlichen Verkehr in Niederösterreich sei aber nicht nur der
Erhalt von Bahnstrecken zu verstehen, sondern auch der Ausbau von
Buslinien oder Sammeltaxis im ländlichen Raum. Die Übernahme der
Nebenbahnen werde von einer Reihe von baulichen Maßnahmen begleitet.
Die Verantwortung für die vom Land übernommenen Nebenbahnen habe die
NÖVOG. Die Gespräche mit den ÖBB betreffend Weiterführung der
Ybbstalbahn als Stadtbahn würden sehr erfolgreich verlaufen.
Der Abänderungsantrag betreffend ergänzende Maßnahmen zur
Übernahme der Regional- und Nebenbahnstrecken wurde mit Mehrheit
abgelehnt. Der Antrag betreffend Maßnahmen zur Verbesserung des
öffentlichen Verkehrs in Niederösterreich wurde mehrheitlich von den
VP-Abgeordneten angenommen.
Abgeordneter Franz M o l d (VP) berichtete zu einer Vorlage
der Landesregierung betreffend Änderung der NÖ Land- und
forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991 (LFBAO 1991).
Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter Hans Stefan H i n t n e r (VP) berichtete zu
einem Antrag betreffend Erlassung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes
(NÖ MSG).
Abgeordneter Edmund T a u c h n e r (FP) sprach von der
Mindestsicherung als eine "Husch-Pfusch-Aktion", die sozial nicht
treffsicher sei und die Menschen, die das Land aufgebaut haben, im
Regen stehen lasse. Österreichische Familien würden im Vergleich zu
Asylwerbern ungerecht behandelt. Die Mindestsicherung stehe unter
falschen Vorzeichen und sei beispielsweise eine Einladung für weitere
Zuwanderung nach Österreich. Es gehe um die Gerechtigkeit für die
arbeitende Bevölkerung, Mindestlöhne sollten entsprechend hoch sein
und auch Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen müssten
entsprechend abgesichert werden. Daher werde seine Fraktion dem
Antrag nicht zustimmen.
Abgeordnete Christa V l a d y k a (SP) meinte, dass die
Meldungen ihres Vorredners jeder Grundlage entbehren würden und ging
in der Folge auf die Entwicklung des vorliegenden Antrages ein. Sie
sprach von einem großen Erfolg sozialdemokratischer Sozialpolitik und
einen wichtigen Instrument zur Bekämpfung von Armut. Zudem sei es ein
Instrument gegen die Stigmatisierung von Menschen die von Armut
betroffen sind. Der Armut in Österreich könne so wirksam
entgegengewirkt werden und es werde bundesweit ein einheitliches
Mindestniveau geschaffen. Eine 14-malige Auszahlung der
Mindestsicherung sei im Bundesland Niederösterreich leider nicht
mehrheitsfähig gewesen, dafür habe man einen hohen Standard bei den
Kindern festgelegt. Zudem gebe es nunmehr bessere Bestimmungen zu
Regress. Wichtig sei auch, dass es einheitliche
Anspruchsvoraussetzungen geben werde. Verbesserungen seien weiters
für Alleinerziehende zu erwarten. Seitens der VP hätten einige
Verbesserungen gekippt werden sollen; als Beispiel nannte Vladyka
Bestrafungen in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Man dürfe sozial schwache
Menschen aber nicht pauschal verdächtigen. Die Löhne müssten erhöht,
nicht die Mindestsicherung gesenkt werden. Die SP werde hier gerne
zustimmen.
Abgeordneter Anton E r b e r (VP) meinte, dass die FP generell
allen sozial Schwachen misstraue und bei der SP das Gegenteil davon
zu bemerken sei. Es gelte, anständig zu kontrollieren, um jene
unterstützen zu können, die die Unterstützung tatsächlich benötigen.
Punkto Ausländer hielt er fest, dass mit diesem Gesetz
Sozialtourismus unterbunden werde. Es werde in Niederösterreich keine
"Hängematte" geben, dafür sorge bereits das Gebot zur neuerlichen
Antragstellung nach sechs Monaten. Niederösterreich sei ein Land der
Leistung mit sozialem Gewissen und das vorliegende Gesetz ein
Vorzeigegesetz in ganz Österreich.
Landesrätin Mag. Johanna M i k l - L e i t n e r (VP) zeigte
sich "stolz, dass dieses Gesetz jetzt fix und fertig hier liegt und
die Handschrift Niederösterreichs trägt". Sie dankte in diesem
Zusammenhang der zuständigen Beamtenschaft sowie den Gemeinden. Die
zwölfmalige Auszahlung bezeichnete sie als "richtige Entscheidung":
Einerseits wegen des Verschlechterungsverbotes, andererseits, weil
nicht einzusehen sei, dass jemand ohne zu arbeiten das Gleiche
bekommt wie ein Arbeiter oder Mindestpensionist. Dem Missbrauch dürfe
man nicht Tür und Tor öffnen, Befristungen seien wichtig. Parallel
zur Mindestsicherung müssten arbeitsmarktpolitische Instrumente
geschaffen werden. Mit dem Projekt Mosaik wolle man 400 Arbeitslose
so schnell wie möglich fit für den Arbeitsprozess machen. Ein
Arbeitsplatz sei der beste Schutz vor Armut.
Landesrätin Mag. Karin S c h e e l e (SP) wies den Vorwurf der
"Husch-Pfusch-Aktion" zurück. Man habe sich bei vielen Punkten
einigen können. Für das Land Niederösterreich als soziale Modelregion
müsse die Vision eine andere sein, als "zu schauen, dass die
Sozialleistungen nicht zu hoch sind".
Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.
Schluss der Sitzung!
Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12172
www.noe.gv.at/nlk
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK