AK: Bauern sollen auf Einnahmen/Ausgabenrechnung umstellen!
Verwaltungsvereinfachung darf keine Ausrede für die Steuerflucht sein
Wien (OTS) - Wenn die Einheitswerte festgeschrieben werden, dann
wird auch festgeschrieben, dass die Bauern in Zukunft kaum Steuern
und Abgaben zahlen. Es kann nicht sein, dass zu den zahllosen
Steuerbefreiungen der Bauern auch noch eine Begünsti-gung bei der
Einkommenssteuer kommt, während für alle anderen eine Anhebung der
Massensteuern geplant wird", kritisiert AK Direktor Werner Muhm. Das
Mindes-te muss sein, dass die Bauern auf eine
Einnahmen/Ausgabenrechnung umstellen und nach dem Betriebsergebnis
besteuert werden und nicht nach einer fiktiven Rechengröße, die den
wahren Wert des bäuerlichen Betriebes gar nicht entspricht fordert
die AK.
"Die Aussagen des Finanzministeriums zur Aussetzung der
Neubewertung für den Einheitswert in der Landwirtschaft sind
empörend", so AK Direktor Werner Muhm. "Das ist eine
Bankrotterklärung, die den Staat jährlich geschätzte 200 Millionen
Euro an entfal-lenen Steuern kostet." Geht es nach dem jetzigen
Finanzminister und ehemaligen Land-wirtschaftsminister, dann sollen
die Einheitswerte für die Landwirte auf unbestimmte Zeit auf dem
Niveau von 1988 einzementiert werden, weil er den Verwaltungaufwand
für eine Neufestsetzung als zu hoch ansieht. Die Einheitswerte für
land- und fortswirtschaftliches Vermögen sind wesentliche
Anknüpfungspunkte für die Einkommensbesteuerung bzw. Befreiung von
der Einkommenssetuer und die Feststetzung der
Sozialversicherungsbei-träge für Land und Fortswirte. "Die letzte
Festsetzung der Einheitswerte erfolgte im Jahr 1988, von einer
Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse kann daher nicht
ge-sprochen werden", so Muhm.
Das sieht auch der Verfassungsgerichtshof (VfGh) in seinem Urteil
aus dem Jahr 2007 so. Durch die Einheitswerte für die Landwirte kommt
es zu einer Schieflage.Die Abga-benhöhe innerhalb des Agrarsektors -
also zwischen den Bauern - stimmt nicht mehr überein. Zusätzlich ist
die Steuerleistung der Bauern im Vergleich zur Entwicklung des
Lohnsteueraufkommens als dramatisch gering anzusehen.
Laut Grünem Bericht sind die Einkommen aus der Landwirtschaft seit
Inkrafttreten der letzten Einheitswertänderung (1989) um 108 Prozent
gestiegen, die Einnahmen aus der Einkommenssteuer nur um 30 Prozent.
Im Vergleich dazu sind die durchschnittlichen Löhne und Gehälter
lediglich um 79 Prozent gestiegen, die durchschnittliche Lohnsteuer
jedoch um 188 Prozent. Es wäre höchst an der Zeit, dass auch der
Agrarsektor endlich einen gerechten Beitrag im Steuersystem leistet.
Die neuerliche Verschiebung der Einheitswertfestsetzung wird von
der AK als Bankrott-erklärung der bisherigen
Pauschalierungsvorschriften gewertet, weil dadurch weiterhin die
Steuerleistung im Agrarsektor in keinem Verhälrtnis zum tatsächlichen
Einkommen steht. Die AK ist überzeugt, dass den Bauern eine normale
Einnah-men/Ausgabenrechnung - wie allen anderen Selbstständigen -
zumutbar ist. Hier mit einer ungerechtfertigten Mehrbelastung für
Land- und Forstwirte zu argumentieren, ist falsch, weil ohnehin nur
Steuern zu zahlen sind, wenn tatsächlich Gewinne erwirtschaftet
werden. Das jetztige Steuersystem für den Agrarsektor geht von
fiktiven Einheitswerten aus und bemisst sich kaum nach den
tatsächlichen Ergebnissen.
AK Kommunikation
tel: +43 1 50165 2641
e-mail: olivia.weiss@akwien.at














