- 22.03.2010, 13:41:26
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Hundeführschein - SP-Valentin: "ÖVP ignoriert Wählerwillen weiterhin"
SPÖ setzt Hundeführschein für Kampfunde rasch um
Wien (OTS/SPW-K) - "Die wohl größtmögliche Begutachtung zum
Hundeführschein wurde schon gemacht: nämlich eine Volksbefragung für
alle Wienerinnen und Wiener", so kommentiert der Vorsitzende des
zuständigen Gemeinderatsausschusses, SPÖ-Gemeinderat Erich Valentin
die heutigen Aussagen der ÖVP zum Hundeführschein. "89 Prozent der
Wienerinnen und Wiener haben sich für die Einführung des
verpflichtenden Hundeführscheins ausgesprochen, nun wird rasch
umgesetzt, mit 1. Juli tritt das Gesetz in Kraft", sagt Valentin. Die
ÖVP hingegen wolle verschleppen. "Die ÖVP ignoriert den Wählerwillen
weiterhin. Aber das verwundert nicht, hat doch VP-Walter schon mit
seiner Zerreißaktion des Volksbefragungszettels gezeigt, was die ÖVP
von Mitbestimmung der Bevölkerung hält", erinnert Valentin.
Der SPÖ geht es um das rasche Umsetzen der Themen der
Volksbefragung, der Zeitplan steht: am Freitag steht das Gesetz auf
der Tagesordnung im Landtag, mit 1.Juli tritt das Gesetz in Kraft,
demnach für gewisse Hunde ein Hundeführschein verpflichtend wird. Es
wurden übrigens alle Fraktionen im Rathaus zu Gesprächen eingeladen
und mit ExpertInnen breit diskutiert. Auch mit der Polizei wird in
der Causa Hundeführschein - wie auch in der Vergangenheit sehr
erfolgreich - eng zusammengearbeitet.
"Die neuerliche ÖVP-Forderung nach einem Unterausschuss zum
Hundeführschein ist der Versuch, die neuen Regelungen auf den
Sankt-Nimmerleinstag zu verschleppen. Denn damit würde das Gesetz vor
der Wahl nicht mehr in Kraft treten können", erläutert Valentin. Die
SPÖ stehe dafür nicht zur Verfügung. Der Führschein wird künftig für
gewisse Hunde verpflichtend.
"Rund 5 Prozent aller Hund in Wien sind sogenannte Kampfhunde. Sie
verursachen rund 25 Prozent aller Bisse", erläutert Valentin. Deren
Bisse verursachen oft schwerwiegende Verletzungen. Der Führschein
betrifft jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle
häufig Beschwerden gibt und die nach Vorfällen vermehrt in den
Tierheimen landen. Die im Gesetz definierte Altersgrenze mit 16
Jahren mache durchaus Sinn: "Es ist unverantwortlich, wenn Kinder mit
Kampfhunden spazieren gehen. Mit 16 kann der Führschein gemacht
werden, bei dem es darum geht zu zeigen, dass der Hundebesitzer
seinen Hund in Griff hat", sagt Valentin.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
SPÖ-Klub Rathaus, Presse
Thomas Kluger
Tel.: (01)4000-81941,F:(01)5334727-8194
mailto:[email protected]
http://www.rathausklub.spoe.at
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