Wien (OTS) - Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Vorschläge für
Preisträger können alle Mitglieder des Österreichischen Journalisten
Clubs sowie Redaktionen aller Print- und Funkmedien in Österreich und
Südtirol in deutscher und ladinischer Sprache (mit deutscher
Übersetzung) einreichen. Ende der Einreichungsfrist ist der 5. Mai
2010, 24.00 Uhr (Poststempel). Die Anträge sind zu richten an den
Österreichischen Journalisten Club,
Kennwort "Prof. Claus Gatterer-Preis 2010",
A-1010 Wien, Blutgasse 3.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Wiener Rufnummer 98
28 555/0. Die Jury entscheidet am 19. Mai 2010. Die Verleihung des
Prof. Claus Gatterer-Preises 2010 findet Ende Juni 2010 statt.
Prof. Claus Gatterer-Preis-Jury 2010 (angefragt)
Vorsitzender: Fred Turnheim
Christoph Franceschini, Elisabeth Gardavsky, Helmut Kletzander,
Cornelia Krebs, CR Michael Lang, Kurt Langbein, Albert Malli, Karl
Prossliner, CR Armin Thurnher und CR Dr. Walther Werth
RENNERPREIS-KURATORIUM UND GATTERER-PREIS-FONDS
ARBEITER-SAMARITER-BUND ÖSTERREICH; CASINOS AUSTRIA AG; FLUGHAFEN
WIEN AG; GEWERKSCHAFT DER GEMEINDEBEDIENSTETETN - GEWERKSCHAFT KUNST,
MEDIEN, SPORT, FREIE BERUFE; KAPSCH AG; OBERBANK AG; RED BULL;
SIEMENS AG ÖSTERREICH; WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG VIENNA
INSURANCE GROUP; UNIQA. PROF. CLAUS GATTERER GEDÄCHNISVEREIN; DES
ÖJC; LAND SÜDTIROL
ÖJC-Vorstand
Präsident: Fred Turnheim
Vizepräsidentin: Elisabeth Gardavsky
CR Ing. Franz A. Köttl, Herbert Koczera, Harald Vaca und Norbert
Welzl.
Kooptiert: Frank Bock.
Vergaberichtlinien
1. Der Prof. Claus Gatterer-Preis wird als höchste Auszeichnung
für journalistische Leistungen vergeben, die im Sinne des
Lebenswerkes von Prof. Claus Gatterer einen überdurchschnittlichen
Beitrag für den österreichischen und Südtiroler Journalismus
darstellen: Schutz der gesellschaftlichen Minderheiten, Verteidigung
sozialer Randgruppen, Eintreten für zu Unrecht benachteiligte und
missachtete Gruppen oder Personen, kritisches Bewusstsein gegen
Ignoranz und Gleichgültigkeit in der Gesellschaft. Im Hinblick auf
die nivellierenden Gesamttendenzen der modernen Medienlandschaft ist
die kritische und eigenständige Haltung der Kandidaten an ihrem
bisherigen gesamten Verhalten zu messen, wenn auch eine besondere,
hervorragende journalistische Leistung die Maßgabe der Nominierung
sein sollte.
2. Der Prof. Claus Gatterer-Preis kann innerhalb von zehn Jahren
nur einmal an österreichische und/oder Südtiroler Journalistinnen und
Journalisten aller Medien mit Ausnahme von Werbeagenturen und
kommerziellen Pressestellen vergeben werden.
3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Der Vorsitzende der Jury ist der Präsident des Österreichischen
Journalisten Clubs. Wenn weniger als fünf Jurymitglieder bei der
Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den
7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden
Fall beschlussfähig.
4. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des
Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC. Die Durchführung
der Veranstaltung zur Übergabe des Prof. Claus Gatterer-Preises
obliegt dem ÖJC.
5. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die
Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten lassen.
6. Der Präsident und die Vizepräsidenten des ÖJC nehmen an der
Jurysitzung mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand
weisungsfrei gestellt.
7. Zur Einreichung sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen
aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien in
Österreich und Südtirol berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder
können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind
Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss innerhalb der
Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.
8. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen
Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine
gemeinsame Sitzung erfolgen. Die Einreichungen müssen in deutscher
Sprache erfolgen. Einreichungen in ladinischer Sprache müssen mit
einer deutschen Übersetzung erfolgen.
9. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu
einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der
Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und
erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie. Die
Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Gatterer-Preises
ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei
Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige Stimmen und
Stimmenthaltungen mitgezählt. Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten
nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern
kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen
erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den
Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln. Haben mehr als drei
Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine
Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die Endabstimmung
kommenden Bewerber feststehen.
10. Der Preis kann nicht geteilt werden. Die Jury kann in
Ausnahmefällen eine "Besondere Anerkennung" aussprechen. Diese
Anerkennung wird im Rahmen der Verleihung des Prof. Claus
Gatterer-Preises vom Präsidenten des ÖJC öffentlich ausgesprochen.
11. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel
erfolgt durch die Beiträge des Dr. Karl
Renner-Publizistikpreis-Kuratoriums, durch den Prof. Claus
Gatterer-Preis-Fonds, den Prof. Claus Gatterer-Gedächnisverein des
ÖJC und durch das Land Südtirol.
Technische Hinweise
Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf VHS oder DVD
einsenden. Hörfunksendungen nur auf Tonbandkassetten oder Audio-CD.
Kein Schriftwechsel. Der Preisträger wird mündlich verständigt. Die
eingelangten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und
gehen in das Eigentum des ÖJC über.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Journalisten Club
Margarete Turnheim
1010 Wien, Blutgasse 3
Tel: +43 1 9828 555
E-Mail: office@oejc.at
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