Wien (OTS) - "Wenn der ÖAAB in Person seines neuen
Generalsekretärs Lukas Mandl die Forderung nach einem Mindestlohn von
1.300 Euro als 'populistisch' und 'kontraproduktiv' bezeichnet und im
gleichen Atemzug behauptet, er kämpfe für 'sichere und gute
Arbeitsplätze' muss sich jede/r ArbeitnehmerIn fragen: ja was denn
jetzt?," kritisiert Markus Koza, Bundessekretär der Alternativen,
Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen - AUGE/UG den ÖAAB.
"Mindestlöhne, Einkommen aus Arbeit von dem frau/mann leben kann, ist
wohl ein zentraler Bestandteil von 'guter' Arbeit. Der ÖAAB agiert in
hohen Maße zynisch und abgehoben und wie die ausgegliederte
Presseabteilung der Industriellenvereinigung: Mindestlöhne als
'Jobkiller' ist pure Propaganda aus der Giftküche der Industrie,
nicht einmal von einer konservativen ArbeitnehmerInnenorganisation
dürfte frau/mann sich normalerweise erwarten, dass sie auf diesen
ewig gleichen vebreiteten Schmäh der Industrie reinfällt und diesen
auch noch groß propagiert. Die ArbeitnehmerInnen in Österreich wurden
wieder einmal eines besseren belehrt."
"Im ÖAAB hat die 'rich-men-society' der selbsternannten
Leistungsträger offensichtlich ein neues Sprachrohr gefunden. Der
ÖAAB sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf bei den wahren
LeistungsträgerInnen dieser Gesellschaft: den hunderttausenden
Männern und vor allem Frauen, die in Pflege, Sozial- und
Gesundheitsarbeit, Reinigung und anderen schlecht bezahlten Branchen
Tag für Tag gesellschaftlichen Mehrwert und Wohlstand schaffen, knapp
am Existenzminimum," so Koza weiter.
Umso erfreulicher sei es, dass nun auch der ÖGB erkannt hat, dass
ein Mindestlohn von 1.000 Euro zu wenig ist. "Mindestens 1.300 Euro,
14 x im Jahr, also rund 1.500 Euro monatlich bei Vollzeit ist
jedenfalls die unterste Grenze. Inbesondere ist auch
sicherzustellen, dass ein entsprechender Mindestlohn, der für die
AUGE/UG bei Euro 8/Stunde liegen muss, auch für freie
DienstnehmerInnen gilt. Da wäre ein gesetzlicher Mindestlohn
jedenfalls ein tauglicheres Mittel, als lediglich die Festlegung in
Kollektivverträgen, die bedauerlicherweise für freie
DienstnehmerInnen nach wie vor keine Gültigkeit haben. Ein
gesetzlicher Mindestlohn - in vielen europäischen Ländern schon
längst Standard - ist allerdings im ÖGB nach wie vor ein Tabu. Das
ist bedauerlich, sind doch auch andere arbeitsrechtlicher
Mindeststandards längst gesetzlich geregelt, vor allem auch solche,
die von den Gewerkschaften erkämpft worden sind," führt Koza weiter
aus.
Einkommensschutz auch für Teilzeitbeschäftigte
Ein Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigte alleine sei allerdings zu
wenig. "Angesichts des Wegbrechens von
Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen bei gleichzeitigem Anstieg von
Teilzeitjobs, ist es auch dringend notwendig, Mindestlohn- oder
Mindestarbeitszeitregelungen für Teilzeitbeschäftigte gesetzlich zu
verankern. Bei einer vollkommenen Zeitflexibilität bei Teilzeit nach
unten drohen Einkommen sonst vollends ins Bodenlose zu fallen,"
fordert die AUGE/UG einen Einkommensschutz für Teilzeitbeschäftigte.
Vorstellbar ist für die AUGE/UG entsprechend eine gesetzlich
festgelegte Mindestarbeitszeit von 18 Wochenstunden bzw. ein
entsprechender Mindestlohn von Euro 8/Stunde ca. 624 Euro, 14 x im
Jahr, also rund Euro 730/Monat, unter den kein
Teilzeitarbeitsverhältnis fallen darf. "Es ist höchst an der Zeit,
auch Teilzeitarbeitsverhältnisse besser zu regulieren. Eine
Mindestlohnpolitik, die sich nur an
Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen orientiert, entspricht nicht mehr
den Herausforderungen des heutigen Arbeitsmarkts," schließt Koza.
Rückfragehinweis:
Markus Koza, Bundessekretär der AUGE/UG
Tel: 0676/951 27 82
Internet: www.auge.or.at
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