• 18.03.2010, 11:22:10
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  • OTS0136 OTW0136

Zweites Kontingent für ausländische Saisoniers und Erntehelfer für die Landwirtschaft freigegeben

Weniger Plätze als im Vorjahr - Vorrang für neue EU-Bürger und Asylwerber

Wien (OTS/BMASK) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat heute
nach dem Jänner-Kontingent - ein zweites Kontingent von 5.245 Plätzen
für ausländische Saisoniers in der Land- und Forstwirtschaft
freigegeben. Damit stehen den land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben heuer in Summe 10.415 Kontingentplätze zur Verfügung. Das
entspricht einer Reduktion um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das
gleichzeitig freigegebene Kontingent für den kurzfristigen Einsatz
von Erntehelfern beträgt 6.990 und ist um 2,5 Prozent niedriger als
im Vorjahr. ****

Vorrangiges Ziel ist, das vorhandene Arbeitskräftepotential
bestmöglich zu nutzen und auch in der Landwirtschaft möglichst viele
Arbeit suchende Personen in Beschäftigung zu bringen. Das AMS erteilt
demnach Bewilligungen nur dann, wenn die Saisonstelle nicht mit
einem/einer Arbeit suchend Vorgemerkten besetzt werden kann.

Wie schon bisher ist das AMS angewiesen, Arbeitskräfte aus den
neuen EU-Mitgliedstaaten gegenüber Saisoniers aus Drittstaaten
bevorzugt zu bewilligen. Diese EU-rechtlich verpflichtende
Gemeinschaftspräferenz ist arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, weil
Bürger aus den neuen EU-8-Mitgliedstaaten ab Mai 2011 ohnehin freien
Zugang zum Arbeitsmarkt haben werden. Bereits über 80 Prozent aller
landwirtschaftlichen Saisoniers kommen aus den neuen Mitgliedstaaten.

In beiden Verordnungen ist heuer erstmals festgelegt, dass auch
Asylwerber bevorzugt zu einer Saisonbeschäftigung zugelassen werden
können, bevor neue Saisoniers aus Drittstaaten hereingeholt werden.
Asylwerber haben nur ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, stehen aber
dem Arbeitsmarkt für die Dauer des Asylverfahrens grundsätzlich zur
Verfügung. Mit einer Erweiterung ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten
können sie zumindest vorübergehend selbst zur Deckung ihres
Lebensunterhaltes beitragen und damit die Budgets der Grundversorgung
entlasten.

Bewilligungen im Rahmen der Saisonkontingente werden für maximal
sechs Monate erteilt, für Stammsaisoniers aus den neuen
EU-Mitgliedstaaten ist eine Bewilligungsdauer bis zu neun Monaten
zulässig. Die Erntehelfer dürfen maximal sechs Wochen eingesetzt
werden. (schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at

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