Wien (OTS/SPW-K) - Ein klares "Ja zu einer "sinnvollen
Verwaltungsreform, aber ein ebenso unmissverständliches Nein zu einer
damit verbundenen eventuellen Einschränkung der Serviceleistungen und
Rechte für die Bürgerinnen und Bürger", deponierte Donnerstag der
Erste Präsident des Wiener Landtages, Prof. Harry Kopietz, in einer
Stellungnahme im Pressedienst der SPÖ Wien zur sich verdichtenden
Debatte über eine Verwaltungsreform vor dem Hintergrund der
notwendigen Budgetsparmaßnahmen.
"Überall dort, wo es in der Verwaltung sowohl des Bundes als auch
der Länder Doppelgleisigkeiten und unnötigen Bürokratismus gibt, sind
eine Verwaltungsreform und die damit verbundenen finanziellen
Einsparungen sehr begrüßenswert. Eine Steigerung der Effizienz darf
aber nicht mit einem Abbau von Serviceleistungen für die Bürgerinnen
und Bürger und der Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung und
Mitgestaltung einhergehen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht
auf die bestmögliche Information und Beschäftigung mit ihren
Anliegen", betonte Kopietz. Zudem müssten die Leistungen der
Daseinsvorsorge, die ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität
sind, in bestmöglicher Form aufrecht erhalten werden.
Eine deutliche Absage erteilte Kopietz zudem der da und dort
geäußerten Meinung, bei den Einrichtungen wie u.a. den Landtagen und
Gemeinderäten könne der Rotstift überproportional angesetzt werden.
"Wenn etwa gemeint wird, eine drastische Reduzierung der Zahl der
Landtagsabgeordneten sei das Gelbe vom Ei, so könnte die Umsetzung
logischerweise eine Reduzierung der Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen
und Bürger auf dem Weg über ihre Abgeordneten bedeuten. Auf den
ersten Blick populistische Forderungen könnten sich als Verlust an
Demokratie und damit als Bumerang erweisen", gab der
Landtagspräsident seiner diesbezüglichen Skepsis Ausdruck. Auch in
dieser Facette der Debatte seien eine Argumentation mit Augenmaß und
kein Schnellschuss wünschenswert.
"Für Wien ist eine Reduzierung der Zahl der Mitglieder des
Landtages - und damit des Gemeinderates - jedenfalls nicht sinnvoll",
gab Kopietz seiner Meinung weiter Ausdruck. Durch die rechtliche wie
auch verwaltungstechnische Sonderstellung Wiens als Land und
gleichzeitig Gemeinde haben die in Personalunion agierenden
Abgeordneten einen weitaus höheren Arbeitsanfall als die
Landtagsabgeordneten in den anderen Bundesländern zu bewältigen", so
Kopietz. Wien habe gerade in den letzten Jahren eine Vielzahl von
zusätzlichen Aufgaben u.a. von der Polizei übernommen. Zudem seien
laufend die Serviceeinrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie
in deren Interesse die Ordnungsdienste ausgeweitet worden. Trotzdem
sei es gelungen, den Arbeitsmehranfall mit sogar etwas weniger
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bewältigen. Kopietz: "Das wird
aber nicht und überall auf Dauer möglich sein. Es geht ganz einfach
nicht zusammen, auf der einen Seite ständig eine Ausweitung sowie
Intensivierung der Aufgaben der Gemeinde u.a. auch in den Bereichen
Bildung, Soziales und Gesundheit zu fordern und gleichzeitig auf der
anderen Seite drastische Einsparungen bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu verlangen, die die ständig steigende Zahl an Aufgaben
bewältigen müssen. Wien braucht bekanntlich u..a. mehr
Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, aber auch mehr Lehrerinnen und
Lehrer. Da kann und darf nicht gespart werden", betonte Kopietz.
Nicht zuletzt erinnerte Kopietz daran, dass nur rund 10 Prozent
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung im
klassischen Verwaltungsbereich tätig seien. "Alle anderen
Magistratsbediensteten und in den Unternehmen der Stadt erbringen
ihre Arbeitsleistung vor allem in den Bereichen der Daseinsvorsorge.
Dort den Rotstift unüberlegt mit der Brechstange anzusetzen, würde
letztlich für die große Mehrzahl der Bevölkerung eine Minderung der
so ausgezeichneten Lebensqualität bedeuten. Das sollte nicht Sinn und
Zweck einer Verwaltungsreform sein. schloss Kopietz.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
SPÖ-Klub Rathaus, Presse
www.rathausklub.spoe.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0025 2010-03-18/09:00
180900 Mär 10
DS10001 0557