• 17.03.2010, 17:27:25
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Bures: Mehr Fahrgastrechte im Schienen-Nahverkehr

Interessen der Fahrgäste stärker im Zentrum - Qualität, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit stehen im Vordergrund

Wien (OTS/BMVIT) - Das von Verkehrsministerin Doris Bures
vorgelegte Gesetz für mehr Fahrgastrechte im Schienen-Nahverkehr
wurde am Mittwoch im Verkehrsausschuss beschlossen. Im Fernverkehr
gibt es ab einer Verspätung von einer Stunde 25 Prozent des
Fahrpreises retour, ab zwei Stunden 50 Prozent. Im Nahverkehr
erhalten alle Jahreskartenbesitzer mindestens zehn Prozent
Entschädigung, wenn im Jahresschnitt nicht mindestens 90 Prozent
Pünktlichkeit erreicht wird. "Mit der Umsetzung dieses Gesetzes
rücken die Interessen der Fahrgäste stärker ins Zentrum. Qualität,
Verlässlichkeit und Pünktlichkeit müssen im öffentlichen Verkehr im
Vordergrund stehen", betonte die Ministerin. ****

Die Regelungen im Detail:

- Laut EU-Verordnung erhält der Fahrgast ab 60 Minuten Verspätung
eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises. Ab 120
Minuten sind es 50 Prozent des Fahrkartenpreises.

- Weil die EU-Verordnung auf den Fernverkehr zugeschnitten ist, hat
sich die Verkehrsministerin dafür entschieden, für den
Regionalverkehr eine eigene Regelung zu erlassen, die vor allem den
Pendlerinnen und Pendlern zugute kommt.

- Inhaber von Jahreskarten erhalten mindestens 10 Prozent
Entschädigung, wenn das Bahnunternehmen auf einer Strecke den vorher
festgelegten Pünktlichkeitsgrad unterschreitet.

-Der jeweils für eine Strecke geltende Pünktlichkeitsgrad wird von
den Eisenbahnunternehmen festgesetzt und vom Schienenregulator
(Schienen Control Kommission) nach strengen Kriterien überprüft.

- Auf den Strecken der ÖBB wird 2010 der Pünktlichkeitsgrad mit 90
Prozent festgelegt.

- Die Pünktlichkeit wird laufend erfasst. Mit Ablauf der Jahreskarte
bekommen die Inhaber von Jahreskarten automatisch für jene Monate, in
denen der festgesetzte Pünktlichkeitsgrad unterschritten wurde, eine
mindestens 10-prozentige Entschädigung.

- Die Bahnunternehmen sind verpflichtet, bei Verspätungen von mehr
als einer Stunde den Fahrgästen Erfrischungen und Mahlzeiten
anzubieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder
vernünftigerweise lieferbar sind.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk, Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto:[email protected]

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