- 17.03.2010, 13:47:41
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Steirischer Missbrauchsfall: Kirche war um volle Aufklärung bemüht
Sachverhaltsdarstellung der Diözese Graz-Seckau, warum des Missbrauchs verdächtigter Pfarrer nur versetzt wurde
Graz, 17.03.10 (KAP) Die Diözese Graz-Seckau hat am Mittwoch in
einer Sachverhaltsdarstellung begründet, warum jener Pfarrer, gegen
den Missbrauchsvorwürfe aus den 1980er-Jahren laut geworden waren,
vor rund zwölf Jahren aus seiner damaligen oststeirischen Pfarre nur
versetzt worden war. Laut einem Bericht im Steiermark-Teil des
"Falters" (17. März) hatten Eltern eines mutmaßlichen Opfers den
damaligen Grazer Bischof Johann Weber von Übergriffen in Kenntnis
gesetzt, dieser habe den Geistlichen nach einem Jahr Beurlaubung
schließlich erneut in der Südsteiermark eingesetzt, heißt es in dem
"Falter"-Bericht.
Die Diözese Graz-Seckau teilt dazu mit, dass es nach den ersten
Vorwürfen gegen den Pfarrer im Frühjahr 1998 sofort zur Einvernahme
des Pfarrers sowie von möglicherweise Betroffenen gekommen sei.
Diese Einvernahmen hätten aber kein eindeutiges Ergebnis gebracht.
Trotzdem sei der Pfarrer Mitte Mai 1998 von seiner Pfarre - gegen
den Protest der Pfarrbevölkerung - abberufen und bis zur weiteren
Klärung der Vorwürfe beurlaubt worden.
Von der Staatsanwaltschaft seien dann allerdings 1999 die
Vorerhebungen eingestellt worden. Da damit die Unschuldsvermutung
gegolten habe, sei der Priester mit 1. September 2000 zum Pfarrer in
einer südsteirischen Gemeinde ernannt worden, heißt es in der
Stellungnahme der Diözese.
Als später neue Vorwürfe hinsichtlich seiner Zeit in der
Oststeiermark erhoben "und durch glaubwürdige Zeugen erhärtet
wurden", sei der Pfarrer - wieder gegen den Protest der Bevölkerung
- abberufen und vom Dienst freigestellt worden, teilt die Diözese
mit. Mehrere Zeugen, die Missbrauchsvorwürfe erhoben hatten, seien
auch von der kirchlichen Ombudsstelle für sexuellen Missbrauch
betreut worden.
Trotz der Verjährung sowohl nach staatlichem als auch nach
kirchlichem Recht sei dem Priester ein bleibender Aufenthaltsort in
einem Kloster mit sichernden Auflagen zugewiesen worden, so die
Diözese Graz-Seckau.
Der konkrete Fall sei ein gutes Beispiel dafür, wie sehr die
Diözesanleitung bemüht war, jedem Missbrauchs-Vorwurf nachzugehen
und rasch und konsequent zu handeln, so Georg Plank, Pressesprecher
der Diözese Graz-Seckau, am Mittwoch im "Kathpress"-Gespräch. Dabei
seien allen Bemühungen bisweilen aber auch durch bestehende Gesetze
und rechtsstaatliche Normen Grenzen gesetzt. Der betroffenen
Priester bekenne sich bis heute als nicht schuldig.
(forts. mgl.) gpu/
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