• 17.03.2010, 13:25:16
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Mindestsicherung startet in Niederösterreich mit 1. September

Mikl-Leitner: "Keine Hängematte, sondern Sprungbrett in die Beschäftigung"

St. Pölten (OTS/NLK) - Bei einem Pressegespräch in St. Pölten
informierte Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner heute, 17. März,
über den Start der bedarfsorientierten Mindestsicherung in
Niederösterreich. "Die Bundesregierung hat gestern im Ministerrat die
bedarfsorientierte Mindestsicherung beschlossen", sagte Mikl-Leitner.
Niederösterreich habe sich auf die Umsetzung der Mindestsicherung
bestens vorbereitet, und das Gesetz werde wie geplant mit 1.
September in Niederösterreich in Kraft treten. Ein entsprechender
Initiativantrag werde bereits bei der nächsten Landtagssitzung
eingebracht.

"Die Mindestsicherung beträgt monatlich 744 Euro netto für
Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare. Für jedes weitere Kind
kommen in Niederösterreich 171,10 Euro hinzu, in anderen
Bundesländern sind es hingegen nur 134 Euro pro Kind", so die
Landesrätin. Die Kosten für die Mindestsicherung belaufen sich für
das Landesbudget auf 33,5 Millionen Euro, was eine Steigerung von 2
Millionen Euro im Vergleich zur bisherigen Sozialhilfe bringt, sagte
Mikl-Leitner. Die Mindestsicherung werde jährlich zwölf Mal
ausbezahlt, erinnerte die Landesrätin insbesondere an die
Mindestrentner, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nicht
weniger Pension bekommen dürften als die Empfänger der
Mindestsicherung.

Zum allfälligen Missbrauch meinte die Landesrätin, der Bezug der
Mindestsicherung sei an die Bereitschaft geknüpft, arbeitswillig zu
sein. Wer sich weigere, eine Arbeit anzunehmen, müsse mit
Leistungsreduktion bzw. Streichung des Anspruchs rechnen. "Die
Mindestsicherung ist keine Hängematte, sondern muss ein Sprungbrett
in die Beschäftigung sein", so Mikl-Leitner. Die Missbrauchskontrolle
der Mindestsicherung obliege der Fachabteilung beim Amt der NÖ
Landesregierung bzw. den Bezirksverwaltungsbehörden. Ziel sei es, die
Bezieher der Mindestsicherung möglichst rasch in den Arbeitsmarkt zu
integrieren. Daher werde die Mindestsicherung, die eine
Überbrückungshilfe und keine langjährige Unterstützung sei, in
Niederösterreich immer nur zeitlich befristet auf sechs Monate
ausbezahlt.

Im Zuge der Pressekonferenz ging Mikl-Leitner auch auf den Wegfall
des Regressanspruchs ein: "Die Mindestsicherung muss nicht
zurückbezahlt werden, da dies die Menschen eher davon abhält, wieder
eine Arbeit anzunehmen", meinte Mikl-Leitner. Im Zusammenhang mit dem
Start der Mindestsicherung sei auch eine enge Kooperation mit dem
Arbeitsmarktservice (AMS) geplant, da über das Programm "Mosaik"
insgesamt 400 Bezieher der Mindestsicherung in den Arbeitsprozess
integriert werden sollen.

Nähere Informationen: Büro LR Mikl-Leitner, Mag. Susanne Schiller,
Telefon 02742/9005-12626, e-mail [email protected].

Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12174
www.noe.gv.at/nlk

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