OTS0150 / 16.03.2010 / 11:47 / Channel: Wirtschaft / Aussender: Meinl Bank AG
Stichworte: Banken / Justiz / Recht / Unternehmen / Urteile


MEL- Anlegerklagen: Landesgericht Salzburg gibt Meinl Bank Recht =


   Wien (OTS) - - Klage wegen Irrtums abgewiesen - Anleger wollte
unter bewusster
  Inkaufnahme eines höheren Risikos an erhoffter Wertentwicklung
  partizipieren 
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Weiteres klares Signal gegen
  Aktienkauf auf Probe"
   Ein vom Landesgericht Salzburg am 12. März 2010 zugestelltes
MEL-Anlegerurteil im Zusammenhang mit einer Klage wegen Irrtums gab
der Meinl Bank neuerlich Recht. Die entsprechende Klage eines
Anlegers, der nach Beratung durch einen unabhängigen
Finanzdienstleister in drei Tranchen insgesamt 11.485 Stück MEL
Zertifikate erworben hatte, wurde abgewiesen.
   Der Anleger sei sich bei den ersten beiden Käufen von
MEL-Zertifikaten (Jänner 2006 und Dezember 2006) des Risikos
bezüglich Kursrückgängen nicht bewusst gewesen. Beim dritten Kauf
(Februar 2007) habe er, da ihm die massive Wertsteigerung Ende 2006
aufgefallen sei, unter bewusster Inkaufnahme eines höheren Risikos
gehandelt, um an einer erhofften starken Wertsteigerung zu
partizipieren. Für das Urteil, so das Landesgericht Salzburg: "[..]
ist zu berücksichtigen, dass sich der Kläger zum Behalten der
MEL-Zertifikate entschloss, als er massive Bedenken am dargestellten
Sicherheitsaspekt hatte, wobei er - unter bewusster Inkaufnahme eines
höheren Risikos - auch weiterhin an der erhofften starken
Wertentwicklung partizipieren wollte. Zumal er zu diesem Zeitpunkt
die MEL - Zertifikate mit deutlichem Gewinn veräußern hätte können,
ist es als missbräuchlich anzusehen, wenn sich der Kläger nunmehr auf
die Anfechtung wegen Irrtums beruft."
   Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Die Bank hat sich
selbstverständlich immer innerhalb des geltenden Rechts bewegt.
Dieses Urteil bestätigt klar die geltende Rechtsmeinung, dass es bei
Wertpapiergeschäften eine Eigenverantwortung für Anleger gibt,
insbesondere wenn sie durch einen unabhängigen Finanzberater korrekt
beraten wurden. Das vorliegende Urteil schiebt unmissverständlich dem
Prinzip "Aktienkauf auf Probe" einen Riegel vor. Wenn sich die
Methode "Gewinnmitnahme, bei steigenden Kursen und Klagen bei Gericht
wegen sinkender Kurse" durchsetzen würde, hätte dies fatale
Auswirkungen auf den heimischen Kapitalmarkt."
Weiterführende Informationen:
Zu MEL Werbung
   Im Zusammenhang mit Anlegerklagen wird oftmals behauptet,
MEL-Anleger wären durch Werbemaßnahmen der MEL oder der Meinl Bank
irregeführt worden - auch eine einstweilige Verfügung des OGH, einen
Info-Folder der MEL betreffend,  geht in diese Richtung. Dies
entspricht nicht den Fakten. Die MEL stellte die damalige
Unternehmenssituation den Tatsachen entsprechend dar und deren
Werbeaussagen unterschieden sich qualitativ nicht von jenen anderer
Immobiliengesellschaften, deren Kurse ebenfalls im Zuge der
Wirtschaftskrise zurückgegangen waren. Auch eine aktuelle,
repräsentative IMAS-Studie kommt zum Ergebnis, dass Werbung bezüglich
der Entscheidungsfindung, Immobilienaktien zu erwerben, nicht
entscheidungsrelevant ist."  Darüber hinaus bestätigte das
Landesgericht Salzburg in seinem Urteil vom 30. Dezember 2009, dass
die Verkaufsunterlagen und der Prospekt von Meinl Success Finanz AG
auf mögliche Wertschwankungen hingewiesen hatten.  
Entscheidungen der Gerichte
   Derzeit sind rund 1.500 Zivilklagen von Anlegern in Zusammenhang
mit MEL anhängig. Der überwiegende Teil der Klagen bezieht sich auf
angebliche oder tatsächliche Fehler bei der Kundenberatung durch
unabhängige Finanzberater. Die gesetzliche Lage, auf die sich die
Bank beruft ist unmissverständlich: laut Wertpapieraufsichtsgesetz
haften Berater für allfällige Beratungsfehler. Die Bank hat dennoch
für diese Verfahren ausreichende Rücklagen und Rückstellungen im
Ausmaß von rund EUR 60 Mio. gebildet, darüber hinaus ist die Meinl
Bank weit über das gesetzliche Erfordernis hinaus kapitalisiert.  
Etwas über ein dutzend Urteile in erster Instanz liegen in
Zusammenhang mit MEL Anlegerklagen bereits vor. Etwa die Hälfte der
Urteile gibt der Meinl Bank recht und bestätigt, dass Anleger, die in
Aktien oder Zertifikate investieren, auch mit Kursverlusten rechnen
müssen. Erst am 30. Dezember 2009 entschied das Landesgericht
Salzburg, dass "[das] Risiko beim Aktienkauf jedem
Durchschnittsmenschen bewusst sein [muss..]".
   Die anderen Urteile ignorieren sowohl Eigenverantwortung des
Kunden, der mit seiner Unterschrift unter ein Risikoprofil und
Beratungsprotokoll seine Kenntnis von den Risiken bestätigt hat, wie
auch allenfalls die gesetzlich definierte Verantwortung der
Finanzberater. Gegen diese Urteile hat die Bank Berufung eingelegt
und ist zuversichtlich, im Instanzenweg Recht zu bekommen. 
Meinl Bank AG
   Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und
verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd. 
Rückfragehinweis:
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   Meinl Bank AG
   Pressestelle
   
   Thomas Huemer
   Tel.: +43 1 531 88 - 203
   e-mail.: huemer@meinlbank.com
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