Wien (OTS/BMWFJ) - Der Ministerrat hat heute, Dienstag, die
Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) beschlossen.
"Jugendliche, die im Rahmen der Ausbildungsgarantie in
überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen arbeiten, können künftig
aus ihren Reihen einen Vertrauensrat wählen. Damit werden sie auch in
diesem Punkt gegenüber ihren Kollegen in betrieblichen
Lehrverhältnissen gleichgestellt", hebt Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner einen Schwerpunkt der Novelle hervor. Der jährlich neu
zu wählende Vertrauensrat soll die wirtschaftlichen, sozialen,
gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Lehrlinge wahrnehmen.
Die genauen Rechte und Pflichten des Vertrauensrates werden vom
Wirtschaftsministerium heuer in einer separaten Verordnung geregelt,
um flexible und bedarfsgerechte Regelungen zu ermöglichen.
Ein besonders wichtiger Punkt der BAG-Novelle ist auch die
Ausweitung der Anrechnung von facheinschlägigen Ausbildungszeiten im
Ausland auf die Lehrzeit. "Auslandspraktika erhöhen die
Karrierechancen, weshalb wir die Bildungsmobilität von Lehrlingen
weiter steigern wollen. Daher können künftig statt maximal vier bis
zu sechs Auslandsmonate pro Lehrjahr angerechnet werden", betont
Mitterlehner. Dazu kommt: Durch mehrere administrative
Vereinfachungen können ausländische Ausbildungen und Prüfungen
künftig leichter in Österreich angerechnet werden.
Zahlreiche Verbesserungen bringt die BAG-Novelle auch bei der
Integrativen Berufsausbildung (IBA) für Jugendliche mit
Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung. So kann die tägliche oder
wöchentliche Normalausbildungszeit auf Grund gesundheitlicher
Erfordernisse flexibel reduziert werden, ohne dass dadurch die
Qualität der Lehre leidet. Zudem wird der Verwaltungsaufwand beim
Wechsel von einem regulären Lehrverhältnis in eine IBA verringert.
Ein vorheriger Vermittlungsversuch des Arbeitsmarktservice für eine
reguläre Lehrstelle gilt künftig nicht mehr als zwingende
Voraussetzung für das Zustandekommen eines IBA-Vertrages.
Die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes soll am 1. Juni 2010 in
Kraft treten.
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