Linz (OTS) - Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige schriftliche
Einwilligung des Kunden sind gesetzlich verboten. Dennoch beschweren
sich immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten bei der Arbeiterkammer
über unerbetene Telefonwerbung. Dabei wäre es ganz einfach, diese
üble Praxis einzudämmen. "Eine entsprechende Regelung ist bereits im
Regierungsprogramm festgelegt und muss nur umgesetzt werden", fordert
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Täglich beschweren sich Konsumentinnen und Konsumenten über
lästige Werbeanrufe. Die Betroffenen berichten von mehreren Anrufen
pro Tag, von aggressiven Überredungsversuchen, ja sogar von
Beschimpfungen, wenn kein Vertragsabschluss zustande kommt. Obwohl
saftige Verwaltungsstrafen drohen, bleibt das Verbot dieser Praxis
zahnlos, weil die Anrufer/-innen meist mit unterdrückter
Telefonnummer agieren und schwer greifbar sind.
Besonders bei den Anbietern von Lottotippgemeinschaften ist diese
Vertriebsform sehr beliebt. Oft heißt es, der Konsument habe bereits
gewonnen und müsse nur noch die Bankdaten durchgeben, damit
der Gewinn auf sein Konto überwiesen werden kann. Stattdessen wird
vom Konto das Entgelt für die Teilnahme an der Lottotippgemeinschaft
abgebucht.
Ältere Menschen, die einen Festnetzanschluss haben und gut
erreichbar sind, werden oft von Telefon-Firmen belästigt, die einen
Wechsel des Telefon-Anbieters erreichen wollen und die Bitte um
schriftliche Unterlagen bereits als Zusage betrachten. Oft wird den
Betroffenen erst mit Erhalt der ersten Rechnung bewusst, dass sie den
Telefonanbieter gewechselt haben.
Die Lösung für das Problem ist bereits im aktuellen
Regierungsprogramm vorgesehen. Dort heißt es, dass Verträge, die im
Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, entweder nichtig
oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend
unwirksam sein sollen. Damit würde diese rechtswidrige und lästige
Vertriebsform für die Anbieter rasch an Attraktivität verlieren. Doch
die gesetzliche Umsetzung lässt auf sich warten.
Die AK fordert daher die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu
werden. In einem Schreiben an die oberösterreichischen
Nationalratsabgeordneten ersucht die AK dabei um deren Unterstützung.
Den Konsumentinnen und Konsumenten rät die AK:
- Generell keine Bankdaten am Telefon weitergeben!
- Wenn die Telefonnummer nicht unterdrückt ist, Name und Adresse des
Anrufers sowie Datum und Zeit des Anrufes notieren und eine Anzeige
beim Fernmeldebüro machen. Einen entsprechenden Musterbrief finden
Sie auf www.ak-konsumenten.info .
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Martina Macher
Tel.: (0732) 6906-2190
martina.macher@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com
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