• 14.03.2010, 10:00:11
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ARBÖ: Zum fünften Geburtstag der Warnweste startet ARBÖ-Online-Umfrage

Wien (OTS) - Am 1. Mai 2005 wurde in Österreich die
Warnwestenpflicht für Pkw-Lenker eingeführt, damit war Österreich
einer der ersten EU-Mitgliedsstaaten nach Italien, welcher die
Warnwestenpflicht eingeführt hat. Rechtzeitig vor dem fünften
Geburtstag der Warnweste am kommenden 1. Mai 2010, will der ARBÖ mit
Hilfe einer Online-Umfrage (www.arboe.at) herausfinden, wie die
heimischen Autofahrerinnen und Autofahrer mit diesem lebensrettendem
Kleidungsstück in der Praxis umgehen.

Wie wichtig und sinnvoll Warnwesten vor allem in der Nacht sind,
konnte durch eine wissenschaftliche Blickstudie von
viewpointsystem/EPIGUS bewiesen werden, die gemeinsam vom ARBÖ und
dem Verkehrsministerium finanziert wurde. Mit Warnwesten sind
Personen auf der Autobahn in der Nacht vier Sekunden vor dem
Vorbeifahren sichtbar. Ohne Warnweste haben Menschen in solchen
Situationen keine Chance, gesehen zu werden. Seit Einführung der
Warnwestenpflicht in Österreich sind die einschlägigen Unfälle auf
Autobahnen und Schnellstraßen (Auffahrunfälle auf stehende Objekte,
Fußgängerunfälle) signifikant zurückgegangen: Die Unfälle sanken um
39 Prozent (von 2006 bis 2008 gegenüber 2002 bis 2004) und die Zahl
der Verunglückten sogar um 53 Prozent. Wegen dieses nachweislich
lebensrettenden Effekts hat der ARBÖ vorige Woche über den Verbund
Europäischer Automobilclubs (EAC) eine Initiative für eine
einheitliche Verwendung der Warnweste in ganz Europa gestartet,
gemeinsam mit dem Delegationsleiter der SPÖ-Abgeordneten im
Europaparlament, Mag. Jörg Leichtfried und unterstützt durch
Österreichs Verkehrsministerin Doris Bures.

Mit der Online-Umfrage will der ARBÖ nun herausfinden, inwieweit
sich die heimischen Autofahrerinnen und Autofahrer an das Gesetz
halten und eine Warnweste im Auto mitführen. Zum Vergleich: Knapp
eineinhalb Jahre nach Einführung der Warnwestenpflicht musste der
ARBÖ im Herbst 2006 bei einer Österreichweiten Umfrage feststellen,
dass 17 Prozent der Befragten gar keine Weste mitführten - Gesetz hin
oder Gesetz her. Gefragt wird diesmal auch, ob die Warnweste
griffbereit im Auto liegt, also im Handschuhfach oder in einem
Seitenfach, jedenfalls aber im Fahrgastraum des Autos. Wenig Sinn hat
es, die reflektierende Weste im Kofferraum zu verstauen, wo man sie
im Falle des Falles erst mühsam suchen muss. Gefragt wird auch nach
der Zahl der mitgeführten Westen. Im Fall einer Panne oder Unfalles
ist es sinnvoll, dass sich nicht nur Lenkerinnen und Lenker mit der
Warnweste schützen, sondern alle Fahrzeuginsassen, die aussteigen.

In Erinnerung ruft der Leiter des ARBÖ-Rechtsreferates, Mag.
Gerald Kumnig auch die gesetzlichen Regeln zur Verwendung der
Warnweste: "Auf Autobahnen und Schnellstraßen muss sie immer getragen
werden, sobald sich die Lenker außerhalb des Fahrzeugs auf der
Richtungsfahrbahn aufhalten (ausgenommen Autobahnparkplätze). Auf
Freilandstraßen ist die Weste immer dann zu tragen, wenn das Fahrzeug
auf der Fahrbahn zum Stillstand kommt und ein Pannendreieck
aufgestellt werden muss, also bei einer unübersichtlichen
Straßenstelle, bei witterungsbedingter schlechter Sicht und bei
Dämmerung oder Dunkelheit." Die Warnweste muss der ÖNORM EN 471
entsprechen.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Interessensvertretung & Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 891 21-280, mobil: 0664/60 123 280
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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