• 13.03.2010, 11:55:57
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  • OTS0034 OTW0034

AUF-Herbert: Unverständliches Urteil im Kremser Strafverfahren

Wien (OTS/fpd) - Das Urteil im Kremser Strafverfahren gegen den
angeklagten Polizisten hat das bereits im Vorfeld aufgezeigte Bild
einer voreingenommenen und tendenziösen Prozessführung leider
bestätigt, zeigt sich der Bundesvorsitzende der AUF
(Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher) und
freiheitliche NAbg. Werner Herbert, hinsichtlich des ergangenen
Urteils betroffen.

Einmal mehr ist die besondere berufsspezifische und einzigartige
Situationsbedingung, wo Exekutivbeamte oft in Bruchteilen von
Sekunden elementare Entscheidungen zu treffen haben, nicht
ausreichend berücksichtigt worden. Auch der Umstand, dass immer mehr
Exekutivbeamte in Ausübung des Dienstes zum Teil erheblich verletzt
werden und daher gerade der Aspekt der Eigensicherung besonders bei
jenen Einsätzen, wie es auch einer in diesem Gerichtsverfahren war,
zunehmende Bedeutung erlangt wurde nicht entsprechend bewertet, so
Herbert weiter.

Darüber hinaus kann man sich auch dem Eindruck nicht erwehren, dass
seitens gewisser Kreise - nachdem man den verurteilten Polizisten "in
die Mangel genommen" und "weichgeklopft" hat (Zitate aus der ORF-ZIB
24 vom 13.03.2010) - nun auch die ebenfalls beteiligte Polizistin
einer vermeintlichen Straftat überführt werden soll. Eine
unverständliche Vorgehensweise, die das differenzierte Gesamtbild
dieses Strafverfahrens deutlich unterstreicht und als nicht
nachvollziehbar erscheint.

Es bleibt daher zu hoffen, dass sich die Polizistinnen und
Polizisten, die trotz widrigster dienstlicher und politischer
Rahmenbedingungen hervorragende Arbeit leisten, durch derartige
rechtliche Fehlleistungen nicht in ihrer Motivation und
Pflichterfüllung beeinflussen lassen, so Herbert abschließend.
(Schluss)paw

Rückfragehinweis:
AUF (Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher)
Vorsitzender NAbg. Werner Herbert
0664/5204096
[email protected]

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