OTS0249 / 12.03.2010 / 19:47 / Channel: Politik / Aussender: Kleine Zeitung
Stichworte: Innenpolitik / Pressestimmen / Vorausmeldung


"Kleine Zeitung" Kommentar: "Die Lehre aus Krems: Durchlavieren geht nicht" (Von Alfred Lobnik)

Utl.: Ausgabe vom 13.03.10 =


   Graz (OTS) -    So etwas nennt man dann wohl ein "Fallbeispiel",
weil sich an diesem Fall so viel lernen lässt. Mitten in der Nacht
treffen in einem Supermarkt Polizisten auf Einbrecher. Schüsse
fallen. Am Ende bleibt einer der Einbrecher liegen und stirbt.
Florian P. war 14. Er war auf der Flucht. Ihm wurde in den Rücken
geschossen.
Manche Polizisten meinten, wenn ihr Kollege verurteilt würde, dann
würden viele sich künftig erst gar nicht mehr der Gefahr aussetzen,
schießen zu müssen. Dafür ist Krems kein taugliches Fallbeispiel.
Auch wenn es ein bisschen aufgesetzt klang, als es vor Gericht immer
wieder betont wurde: Nicht die Polizei steht am Pranger, nicht die
Polizisten.
Dies ist ein Fall, in dem ein bestimmter Polizist im Einsatz
überreagiert hat. Er hat geschossen, obwohl er nicht hätte schießen
dürfen. Wer schon einmal Räuber und Gendarm gespielt hat, weiß: Wenn
man einem anderen in den Rücken schießt, hat man einen erhöhten
Erklärungsbedarf.
Oder wie der Richter einmal pointiert gesagt hat: "Wenn geschossen
wurde, gehe ich davon aus, dass der Getroffene mehr
Post-Shooting-Probleme hat als der, der geschossen hat." Stundenlange
peinliche Befragung durch einen Richter ist das Mindeste, was der
Schütze aushalten muss.
Ein Beschuldigter kann sich verantworten, wie er will. Er kann nichts
sagen. Das hat er ein paar Tage lang getan. Er kann lügen. Er hat es
versucht. Zumindest hat er sich zwei Prozesstage lang zwischen
Wahrheit und Lüge durchlaviert. Am Ende blieb ihm kein anderer Ausweg
mehr, als die Wahrheit zu sagen oder sich ihr wenigstens anzunähern.
Zweifellos ein Verdienst der strengen, präzisen Prozessführung durch
einen außergewöhnlichen Richter.
Durchlavieren, auch auf institutioneller Ebene - dafür ist dieser
Fall ein gutes Beispiel. Mehrere Stunden mussten die Spurensicherer
vor dem Kremser Tatort warten, bis klar war, wer die Beweise sichern
darf. Oberösterreichische Polizisten und die Korneuburger
Staatsanwaltschaft wurden mit dem Fall betraut. Man wollte
Transparenz und Objektivität.
Aber fünf Tage lang war kein Staatsanwalt zuständig. Da konnten sich
die Beschuldigten absprechen, da war kein Gutachten möglich. Bei der
Oberstaatsanwaltschaft war für den Soko-Chef keiner erreichbar. Man
muss es nicht gleich übertreiben mit der Transparenz.
Das ist die Lehre aus Krems: Durchlavieren geht nicht. Ähnlichkeiten
mit anderen Institutionen, die uns gerade beschäftigen, wären rein
zufällig und ganz und gar erwünscht.****
Rückfragehinweis:
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