• 12.03.2010, 12:14:17
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  • OTS0134 OTW0134

Grüne rufen EU-Kommission gegen Steinkohlekraftwerk Voitsberg an

Versagen von Bezirk, Land und Bund bei UVP

Wien (OTS) - Mit Unterstützung der Bürgerinitiative "Zukunft
Voitsberg" haben die Grünen heute eine Beschwerde an die
EU-Kommission gegen das Steinkohlekraftwerk Voitsberg verfasst.
Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen sieht darin drei
Verstöße gegen EU-Recht vorgebracht: "Es gab ein dreifaches Versagen
auf Landes-, Bezirks- und Bundesebene. Die steirische Landesregierung
hätte in direkter Anwendung der UVP-Richtlinie die Erweiterung des
Kohlekraftwerks Voitsberg für UVP-pflichtig erklären müssen. Die
Bezirkshauptmannschaft Voitsberg hätte keine
Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen dürfen. Zu guter letzt
kommt der österreichische Gesetzgeber den Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofes nicht nach. Dieser sagt, dass betroffene
BürgerInnen und Umweltorganisationen gegen negative
UVP-Feststellungsbescheide ein Rechtsmittel einlegen können müssen."

Brunner kritisierte, dass es sich bei Voitsberg um ein extrem
problematisches Projekt handle, das nicht nur ein weiterer
Klimakiller sei, sondern auch noch die Feinstaub-Belastung von
Voitsberg massiv in die Höhe treibe. "Wir setzen nun auf die
EU-Kommission und rechnen uns gute Chancen aus", sagte Brunner. "Es
sei höchst bedenklich, dass wir immer wieder die Europäische
Kommission anrufen müssen um eine korrekte und sorgsame Anwendung der
Umweltrichtlinien in Österreich zu bewirken. Es geht darum, eine
katastrophale Umweltbeeinträchtigung zu verhindern: Der Bezirk
Voitsberg und seine BewohnerInnen dürfen nicht mit einem veralteten,
ineffizienten wider allen Klimaschutz gerichteten Kraftwerk
beeinträchtigt werden."

Die Punkte der Beschwerde im Detail: 1. Die steirische
Landesregierung hätte in direkter Anwendung der UVP-Richtlinie die
Erweiterung des Kohlekraftwerks Voitsberg für UVP-pflichtig erklären
müssen. Gemäß der UVP-Richtlinie kommt es nämlich nicht nur auf die
Brennstoffwärmeleistung an, sondern insgesamt auf das Ausmaß der
Umweltverschmutzung. Da auf einen Ganzjahresbetrieb umgestellt wird,
verdoppeln sich die Emissionen an Feinstaub, CO, NOx und SO2. Die
alte Genehmigung aus 1979 enthält nämlich eine rechtlich relevante,
zeitliche Beschränkung des Betriebs auf etwa 4000 Volllaststunden
während der geplante Betrieb 8.760 Stunden umfassen würde.

2. Die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg hätte 2007 keine
Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen dürfen. Das war ein Verstoß
gegen die IPPC-Richtlinie, die den bestverfügbaren Stand der Technik,
effiziente Energienutzung und die Beachtung der Umweltqualitätsnormen
vorschreibt. Die Anlage wurde aber zuletzt 1989 an den Stand der
Technik angepasst. Aufgrund der Überschreitung der
Feinstaubgrenzwerte hätten die strengsten Grenzwerte vorgeschrieben
werden müssen.

3. Der österreichische Gesetzgeber kommt den Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofes nicht nach. Dieser sagt, dass betroffene
BürgerInnen und Umweltorganisationen gegen negative
UVP-Feststellungsbescheide ein Rechtsmittel einlegen können müssen.
So etwas ist im österreichischen UVP-Gesetz nicht vorgesehen und wird
bis dato auch von den Verwaltungsinstanzen nicht akzeptiert. Dieses
Manko ist im gegenständlichen Fall wieder schlagend geworden.

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]

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