OTS0124 / 12.03.2010 / 12:00 / Channel: Finanzen / Aussender: TA Triumph-Adler AG
Stichworte: euro adhoc


EANS-Hauptversammlung: TA Triumph-Adler AG / Einberufung der Hauptversammlung =


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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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TA TRIUMPH-ADLER
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                               Aktiengesellschaft
                                    Nürnberg
                              - ISIN DE0007495004 -
                       - Wertpapier-Kenn-Nummer 749 500 -
        ________________________________________________________________
~
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
~
                   Dienstag, dem 20. April 2010, um 10:00 Uhr,

                                im Maritim Hotel

                       Frauentorgraben 11; 90443 Nürnberg

                                 stattfindenden
                       außerordentlichen Hauptversammlung
ein.

                                  TAGESORDNUNG


1. Beschlussfassung über die Übertragung  der  Aktien  der  Minderheitsaktionäre
   auf die Kyocera Mita Corporation, Osaka,  Japan,  als  Hauptaktionärin  gegen
   Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG  (Ausschluss
   von Minderheitsaktionären - Squeeze-Out)


   Nach § 327a AktG  kann  die  Hauptversammlung  einer  Aktiengesellschaft  auf
   Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens
   95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die  Übertragung  der  Aktien
   der übrigen Aktionäre  (Minderheitsaktionäre)  auf  den  Hauptaktionär  gegen
   Gewährung einer  angemessenen  Barabfindung  beschließen.  Die  Kyocera  Mita
   Corporation, 2-28,  1-Chome,  Tamatsukuri  Chuo-ku,  Osaka  540-8585,  Japan,
   eingetragen im Handelsregister von Osaka unter  der  Registernummer  1299-01-
   090378,  hält  von  den  insgesamt  55.381.257  auf  den  Inhaber   lautenden
   Stückaktien der TA Triumph-Adler AG unmittelbar 52.850.017 und ist damit  mit
   95,43 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.  Damit  ist  die  Kyocera
   Mita Corporation Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG.


   Die Kyocera Mita Corporation hat gemäß § 327a  AktG  mit  Schreiben  vom  27.
   November 2009 von dem Vorstand der Gesellschaft verlangt, einen Beschluss der
   Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf
   die Kyocera Mita Corporation gegen Gewährung einer angemessenen  Barabfindung
   herbeizuführen.


   Die Kyocera Mita Corporation hat dem Vorstand der TA  Triumph-Adler  AG  eine
   Erklärung der Commerzbank AG, Frankfurt a.M., vom 4. März  2010  übermittelt,
   durch welche die Commerzbank AG die  Gewährleistung  für  die  Erfüllung  der
   Verpflichtung    der    Kyocera    Mita    Corporation     übernimmt,     den
   Minderheitsaktionären nach  Eintragung  des  Übertragungsbeschlusses  in  das
   Handelsregister  unverzüglich  die  festgelegte  Barabfindung  zuzüglich  der
   gesetzlich vorgesehenen Verzinsung zu zahlen.


   Die Barabfindung hat die Kyocera Mita Corporation auf EUR 1,90 je  Stückaktie
   der  Gesellschaft  festgelegt.  In  einem  schriftlichen   Bericht   an   die
   Hauptversammlung hat die Kyocera Mita Corporation die Voraussetzungen für die
   Übertragung  dargelegt  und  die  Angemessenheit  der  Barabfindung  auf  der
   Grundlage einer durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte  &  Touche
   GmbH,  Düsseldorf,   durchgeführten   Unternehmensbewertung   erläutert   und
   begründet. Das Landgericht Nürnberg hat Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co.
   KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,  als  sachverständigen  Prüfer
   ausgewählt und bestellt. Ebner Stolz Mönning Bachem  hat  die  Angemessenheit
   der Barabfindung bestätigt.


   Falls  in  einem  Verfahren  nach  §  327f  AktG  rechtskräftig  eine  höhere
   Barabfindung  festgesetzt  wird,  wird  eine  entsprechende   Ergänzung   der
   Barabfindung allen Aktionären gewährt werden, deren Aktien mit Eintragung des
   Übertragungsbeschlusses auf die Kyocera Mita Corporation übergegangen sind.


   Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses  in  das  Handelsregister  des
   Amtsgerichtes  Nürnberg  gehen  alle  Rechte  an   den   betroffenen   Aktien
   automatisch  auf  die  Kyocera  Mita  Corporation  über;   die   verbliebenen
   Aktienurkunden verbriefen in der Hand der Minderheitsaktionäre nur  noch  den
   Anspruch  des  Aktionärs  auf  die  Barabfindung.  Die  Barabfindung  an  die
   Minderheitsaktionäre  ist  von  der   Bekanntmachung   der   Eintragung   des
   Übertragungsbeschlusses  in  das  Handelsregister  an   mit   jährlich   zwei
   Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
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   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:


       "Die  auf  den  Inhaber  lautenden  Stückaktien  der  übrigen   Aktionäre
       (Minderheitsaktionäre) der TA Triumph-Adler AG werden gemäß dem Verfahren
       zum  Ausschluss  von  Minderheitsaktionären  (§§  327a  ff.  AktG)  gegen
       Gewährung  einer  von  der  Kyocera   Mita   Corporation   zu   zahlenden
       Barabfindung in Höhe von EUR 1,90 je auf den Inhaber lautende  Stückaktie
       mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,45 auf  die
       Kyocera Mita Corporation, Osaka, Japan, als Hauptaktionärin übertragen."
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die  Ausübung  des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und  zur  Ausübung  des  Stimmrechts  sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens  bis  zum  Ablauf  des  13.
April 2010 unter  nachstehender  Anschrift  angemeldet  sowie  der  Gesellschaft
gegenüber  unter  ebendieser  Anschrift  den  von  dem  depotführenden  Institut
erstellten Nachweis erbracht haben,  dass  sie  zu  Beginn  des  30.  März  2010
(Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft waren:
~
      TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
      c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
      Römerstraße 72-74
      D - 68259 Mannheim
      Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213
      E-Mail-Adresse: eintrittskarte@pr-im-turm.de
~
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes  bedürfen  der  Textform  und
müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre  über  ihre  Aktien  weiter  frei
verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht  ist  ausschließlich  der  Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich  an  der  Hauptversammlung  teilnehmen  möchten,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut  oder
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.  Die  Erteilung  der  Vollmacht,  ihr
Nachweis und gegebenenfalls ihr Widerruf bedürfen  der  Textform,  soweit  nicht
einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer durch § 135  Abs.  8
oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellten  Institution
oder Person Vollmacht erteilt werden soll. Letztere  können  zum  Verfahren  für
~
ihre eigene  Bevollmächtigung  abweichende  Regelungen  vorsehen,  die  bei  dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Wir   bieten   unseren   Aktionären   an,   von   der   Gesellschaft    benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit  der
Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die  den  von  der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine  Vollmacht  erteilen  möchten,
benötigen hierzu  eine  Eintrittskarte  zur  Hauptversammlung.  Soweit  von  der
~
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen  diesen
in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt  werden.  Ohne
diese Weisungen  ist  die  Vollmacht  ungültig.  Die  Stimmrechtsvertreter  sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Weisungen an die von  der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter  sollten  möglichst  frühzeitig  bei
der Gesellschaft eingehen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und von der  Gesellschaft
benannten  Stimmrechtsvertretern,  die   Übermittlung   des   Nachweises   einer
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten  Bevollmächtigung  sowie  den  Widerruf
und Änderung von Vollmachten stehen folgende Adresse,  Faxnummer  und  Internet-
Adresse zur Verfügung:
~
      TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
      c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
      Römerstraße 72-74
      D - 68259 Mannheim
      Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213
      Internet-Adresse: www.hv-vollmachten.de
~
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss  entweder  am  Tag  der  Hauptversammlung
durch  den  Bevollmächtigten  vorgewiesen  werden  oder  der  Gesellschaft   bis
spätestens 19. April 2010 um 18.00 Uhr unter der oben genannten Adresse  zugehen
oder elektronisch über die genannte Vollmachtsplattform  "www.hv-vollmachten.de"
erfolgen.
Für   die   Nutzung   der   passwortgeschützten   Vollmachtsplattform   "www.hv-
vollmachten.de"   ist   ein   Online-Passwort   erforderlich,   das   auf    der
Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie Formulare  für  die
Erteilung  von  Stimmrechtsvollmachten,  außerdem  weitere   Informationen   zur
~
Nutzung der  passwortgeschützten  Vollmachtsplattform  finden  Sie  im  Internet
unter    www.triumph-adler.de/    Investor    Relations    /    Außerordentliche
Hauptversammlung.
~
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen (Angaben  zu  den  Rechten
der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil  des  Grundkapitals  oder
den anteiligen Betrag  von  EUR 500.000,00  am  Grundkapital  erreichen,  können
verlangen, dass Gegenstände auf  die  Tagesordnung  gesetzt  und  bekanntgemacht
werden. Jedem  neuen  Gegenstand  muss  eine  Begründung  oder  Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand  der  TA  Triumph-Adler
AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 20. März 2010, 24.00  Uhr
zugehen.
Wir bitten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse zu richten:
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      TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
      z.Hd. des Vorstands
      Südwestpark 23
      D - 90449 Nürnberg
~
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich  nach  Zugang
des Verlangens im elektronischen  Bundesanzeiger  bekannt  gemacht  und  solchen
Medien zur Veröffentlichung weitergeleitet, bei denen davon  ausgegangen  werden
kann, dass sie die Information in der gesamten  Europäischen  Union  verbreiten.
Außerdem werden sie  den  Aktionären  im  Internet  unter  www.triumph-adler.de/
Investor Relations / Außerordentliche Hauptversammlung mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Aktionäre der Gesellschaft können darüber hinaus Gegenanträge  gegen  Vorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung  sowie
gegebenenfalls  Wahlvorschläge  übersenden.  Gegenanträge   müssen   mit   einer
Begründung versehen sein.
Gegenanträge,  Wahlvorschläge  und  sonstige   Anfragen   von   Aktionären   zur
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
~
      TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
      z.Hd. des Vorstands
      Südwestpark 23
      D - 90449 Nürnberg
      Telefax: +49 (0) 9 11 / 68 98-201
~
Bis spätestens zum Ablauf des 5. April 2010 unter  dieser  Adresse  eingegangene
Gegenanträge werden nebst ihrer Begründung und einer  eventuellen  Stellungnahme
der Verwaltung den anderen Aktionären durch Veröffentlichung im  Internet  unter
www.triumph-adler.de/ Investor  Relations  /  Außerordentliche  Hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht.
Auskunftsverlangen gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In  der  Hauptversammlung  kann  jeder  Aktionär  oder  Aktionärsvertreter   vom
Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der  Gesellschaft  verlangen,  soweit
die Auskunft zur sachgemäßen  Beurteilung  eines  Gegenstands  der  Tagesordnung
~
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf  die  rechtlichen
und  geschäftlichen  Beziehungen   der   Gesellschaft   zu   einem   verbundenen
Unternehmen sowie  die  Lage  des  Konzerns  und  der  in  den  Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der  Aktionäre  nach  § 122  Abs.  2,
§ 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden  sich  unter  der  Internetadresse
~
www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Außerordentliche Hauptversammlung
Gesamtzahl  der  Aktien  und  Stimmrechte  im  Zeitpunkt  der  Einberufung   der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 55.381.257 Aktien  ausgegeben,
die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält  derzeit  keine  eigenen
Aktien. Sämtliche ausgegebenen Aktien  begründen  grundsätzlich  Teilnahme-  und
Stimmrechte.
Unterlagen für die Hauptversammlung
Auslegung von Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende  Unterlagen  in  den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in 90449 Nürnberg, Südwestpark 23, aus:
~
    - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
    - die Jahresabschlüsse  der  Gesellschaft  einschließlich  der  Lageberichte
      sowie der Berichte des Aufsichtsrates bezüglich der  Geschäftsjahre  2006,
      2007 und 2008 sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte für  die
      Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008;
    - der von der Hauptaktionärin, der Kyocera Mita Corporation,  Osaka,  Japan,
      gemäß § 327c Abs. 2 S. 1  AktG  erstattete  schriftliche  Bericht  an  die
      Hauptversammlung vom 4. März 2010;
    - der von Ebner  Stolz  Mönning  Bachem  Wirtschaftsprüfer  GmbH  &  Co.  KG
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, gemäß § 327c Abs. 2 S. 2  AktG
      erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit  der  Barabfindung  für
      die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenlose Abschrift. Diese  Unterlagen
~
sind  auch  bei  der  Zahlstelle  der  Gesellschaft,   der   Gesellschaftskasse,
Südwestpark 23, 90449 Nürnberg, kostenfrei erhältlich. Diese  Unterlagen  werden
auch in der Hauptversammlung ausgelegt.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Außerdem werden diese Unterlagen ebenso wie sämtliche Angaben nach §  124a  AktG
sowie weitere Informationen im Zusammenhang  mit  der  Hauptversammlung  ab  der
Einberufung  der  Hauptversammlung  im  Internet   unter   www.triumph-adler.de/
Investor Relations / Außerordentliche Hauptversammlung veröffentlicht.
Nürnberg, im März 2010
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Dr. Joachim Fleing
IR-Beauftragter
Telefon: +49 911 68 98 499
E-Mail: ir@ta.ag
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent: TA Triumph-Adler AG
          Südwestpark 23
          D-90449 Nürnberg
Telefon:  +49(0)911 68 98-0
FAX:      +49(0)911 68 98-204
Email:    info@triumph-adler.net
WWW:      http://www.triumph-adler.de
Branche:  Elektronik
ISIN:     DE0007495004
Indizes:  CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen:   Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin,
          Stuttgart, Düsseldorf, München 
Sprache:  Deutsch
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*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0124    2010-03-12/12:00
121200 Mär 10
OTB0005 1693