OTS0115 / 12.03.2010 / 11:43 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsklub des BZÖ
Stichworte: BZÖ / Bucher / Innenpolitik / Justiz / Kinder / Kirche / Parlament / Sicherheit


BZÖ-Bucher, Westenthaler: Mord an den Seelen darf nicht verjähren!

Utl.: Utl.: BZÖ präsentiert "Bündnis für Kinderschutz" =


   Wien (OTS) -    BZÖ-Bündnisobmann Josef Bucher und
BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler präsentierten heute im
Rahmen einer Pressekonferenz ein "Bündnis für Kinderschutz".
Zentraler Punkt ist die Abschaffung der Verjährungsfrist bei
sexuellen und gewaltsamen Übergriffen. "Die aktuell bekannt
gewordenen Fälle zeigen, dass die Verjährungsfristen viel zu gering
und gesetzliche Verschärfungen daher dringend notwendig sind. Viele
Täter können heute nicht mehr belangt werden. Missbrauch ist Mord an
den Seelen und Mord darf nie verjähren", betonte Bucher.
Weitere Punkte des präsentierten Bündnisses für Kinderschutz sind die
Verdoppelung der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch, die Anhebung
der Mindeststrafen von drei Monaten auf 10 Jahre unbedingt, eine
verpflichtende lebenslange Haftstrafe bei Missbrauch mit Todesfolge,
keine bedingten Entlassungen von Sexualstraftätern, eine
Anzeigepflicht bei Missbrauchsfällen, die Einrichtung von
Kinderschutzzonen wie etwa im Umkreis von Kindergärten oder Schulen
wo sich frühere Täter nicht aufhalten dürfen sowie die Einrichtung
einer Sexualstraftäterdatei. "Es besteht sofortiger Handlungsbedarf.
Wir müssen die Opfer besser schützen. Das BZÖ wird in der kommenden
Parlamentssitzung diesbezüglich parlamentarische Initiativen
ergreifen", erklärte Bucher.
Der BZÖ-Bündnisobmann bekräftigte seine Forderung eines "Runden
Tisches" nach deutschem Vorbild zum Thema der sexuellen Übergriffe in
kirchlichen sowie öffentlichen Institutionen. Justizministerin
Bandion-Ortner solle diesen endlich einberufen und Vertreter der
Politik, der Kirchen sowie der Opfer einladen. "Wir brauchen
Aufklärung und eine tabulose Diskussion, wie wir mit gesetzlichen
Maßnahmen solche Fälle künftig verhindern können. Der Opferschutz
muss an oberster Stelle stehen", so Bucher.  
ZwTl.: Westenthaler: 20.000 missbrauchte Kinder -  Die Opfer können
nicht warten
BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler kritisierte
Justizministerin Bandion Ortner massiv. "Mir fehlt völlig das
Verständnis für die Tatenlosigkeit der Justizministerin, die meint es
gebe keinen Anlass zu handeln und man muss abwarten. Die Opfer nicht
nicht warten. Sie haben die Verletzungen an ihrer Seele ein Leben
lang zu tragen. Deshalb kann es kein Pardon bei Kinderschändern
geben. Der Mord an Seelen darf nicht verjähren!" Westenthaler
appellierte hier an die Justizministerin auch als Mutter. Bei einer
Dunkelziffer von rund 20.000 Fällen von Kindesmissbrauch jährlich,
von denen nur ein geringer Bruchteil angezeigt werde, müsse gehandelt
werden und "eine generelle Anzeigenpflicht mit klaren Sanktionen
eingeführt werden. Wir müssen hinschauen statt wegschauen!" Auch die
Verjährung müsse abgeschafft werden, Leid habe kein Ablaufdatum.
Westenthaler verlangt ebenfalls eine Verdoppelung der Strafen. 
Eine konkrete Forderung des BZÖ ist die Streichung des Paragraphen
207, der den "normalen" Missbrauch regelt. "Es gibt keinen "normalen"
Missbrauch bei Kindern. Jeder Missbrauch an einem Kind muss
automatisch per Gesetz ein schwerer Missbrauch sein und es muss eine
unbedingte Mindeststrafe von zehn Jahren geben". Westenthaler fordert
zehn Jahre für Missbrauch, 15 Jahre bei Missbrauch mit
Körperverletzung sowie Lebenslang bei Todesfolge. Die gleichen
Strafrahmen müssen auch bei Vergewaltigung gelten. Auch müsse der
Paragraph 92 der das Quälen von Unmündigen mit Todesfolge regle,
verschärft werden. "Wer ein Kind zu Tode quält, erhält in Österreich
derzeit maximal zehn Jahre Haft. Das ist inakzeptabel und muss mit
Lebenslang geahndet werden". 
Auch die bedingte Entlassung von Sexualstraftätern sollen abgeschafft
werden. "2007 sind 88 verurteilte Sexualverbrecher, davon 83
Vergewaltiger vorzeitig entlassen worden, im Jahr 2008 waren es 118
Sexualverbrecher. Ich frage die Justizministerin: Wieviele von diesen
Tätern sind rückfällig geworden? Hier trägt die Justizministerin die
Verantwortung. Sie muss das Haftentlassungspaket wieder
zurücknehmen." Kein Sexualstraftäter dürfe vorzeitig freigelassen
werden. "Wir alle tragen hier Verantwortung dafür, dass unsere Kinder
geschützt werden. Die Justizministerin muss die Füße in die Hand
nehmen, statt die Hände in den Schoß zu legen", bekräftigt
Westenthaler.
Rückfragehinweis:
   Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
	
							
												
							
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