- 12.03.2010, 11:39:03
- /
- OTS0114 OTW0114
Immobilienring IR fordert sachliche Diskussion und Expertengruppe ein
Wunsch nach unbezahlter Maklertätigkeit wird abgelehnt
Wien (OTS) - Innerhalb der Branche und Interessensvertretungen
gibt es unterschiedliche Ansichten zur Abgeltung der
Vermittlungstätigkeit von Immobilienmaklern am Wohnungsmarkt. In
dieser Diskussion fordert der Immobilienring IR Österreich diese auf
ein sachliches Niveau zu führen. "Polemiken und Angriffe bringen
nichts", ist Andreas G. Gressenbauer, Präsident des Immobilienrings
IR, überzeugt. Die von der Arbeiterkammer präsentierte IFES Studie
hat insgesamt 200 Personen befragt - viel zu wenige, um von einer
repräsentativen Abbildung österreichischer Verhältnisse sprechen zu
können. Das Sample der Befragten setzte sich zu 60 Prozent mit
Personen aus Wien zusammen. Das bedeutet, dass 120 WienerInnen und
nur 80 Personen für die acht anderen Bundesländer befragt wurden.
"Das ist kein ernst zu nehmender Situationsbericht des
österreichischen Wohnungsmarktes.", so Gressenbauer, der mit 65
Kanzleien und mehr als 450 Immobilienexperten auf über 90 Standorten
Österreichs größtes unabhängiges Maklernetzwerk repräsentiert.
Sachliche Diskussion und Expertengruppe
Die Frage, ob die Diskussion berechtigt ist, stellt sich nicht.
Jedoch die Frage des Ansatzes. Es ist klar, dass die Arbeiterkammer
in Sinne ihrer Mitglieder hinterfragen muss. Experten sind sich
jedoch einig, dass eine Reduktion oder überhaupt eine Abschaffung der
Maklerprovision nicht den gewünschten Erfolg von mehr Serviceleistung
bringen kann. Gressenbauer ruft zu einer Versachlichung der
Diskussion auf und regt die Bildung einer sich regelmäßig treffenden
Expertengruppe an, die aus Personen unterschiedlicher Unternehmen,
Netzwerke und Interessensvertretungen besteht.
Der Weg bis zum Abschluss ist lang
Bis es tatsächlich zu einer Honorierung der Vermittlungstätigkeit
eines Immobilienmaklers kommt, sind in der Regel viele Besichtigungen
und Bewerbungen des Objektes notwendig. Weiters müssen zum Beispiel
bei Mietobjekten die Mietinteressenten geprüft werden. Zur Tätigkeit
der Vermittlung gehört die Suche nach dem passenden Objekt oder die
Suche nach einem Mieter oder Käufer. Die Liegenschaften müssen
geprüft und bewertet werden, erforderliche Unterlagen wie
Grunddienstbarkeiten, Wohnungseigentumsverträge - mit zahlreichen
Behördengängen verbunden - recherchiert und zusammengestellt werden.
Klare Spielregeln
Ein Makler erhält für seine Leistung eine Provision zur Abgeltung
seiner Tätigkeit der Vermittlung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen
einer so genannten Abgeberprovision und einer Provision des Käufers
oder Mieters. Neben seiner Aufgabe, Kunden und Objekt
zusammenzuführen, übernimmt der Makler außerdem die Haftung und
Gewährleistung für alle Angaben zum Objekt. Macht der Makler
unrichtige Angaben, so hat der Konsument alle Möglichkeiten dies
einzuklagen und die Kosten bzw. den Schaden ersetzt zu bekommen.
Entscheidend ist der Erfolg
Dazu arbeitet der Makler auf eigene Verantwortung und eigenes
Risiko. Das bedeutet, dass er nur dann ein Honorar für seine Leistung
erhält, wenn es zu einem erfolgreichen Abschluss kommt und alles bis
zur Vertragsunterzeichnung abgewickelt ist. Dem Kunden seinerseits
steht es frei, alle Leistungen, zu denen ein Makler verpflichtet ist,
einzufordern.
Sonderfall Wien
In Österreich dürfen vom Abgeber und vom Mieter jeweils höchstens
drei Bruttomonatsmieten als Provision verlangt werden. "Es ist das
Maximum der Höhe der Provision durch den Gesetzgeber vorgegeben, das
bedeutet, dass alles was darunter liegen könnte, je nach Umfang des
Auftrages verhandelbar ist", meint Gressenbauer. Ein österreichisches
Spezifikum, das vor allem Wien betrifft ist, dass der Abgeber eines
Wohnobjektes meist keine oder nur eine geringe Provision für den
Aufwand des Maklers bezahlt. Das hat zur Folge, dass der Großteil der
Kosten auf den Mieter oder Käufer abgewälzt wird. In Wien ist dieser
Höchstsatz bei der Vermietung eines Objektes auf Seite der Mieter
beinahe der Regelfall. In den übrigen Bundesländern nicht. Dort ist
die Provision in den meisten Fällen Verhandlungssache und wird je
nach Umfang des Aufwandes in ihrer Höhe festgelegt. "Wir vom
Immobilienring IR sind grundsätzlich der Meinung, dass das
Vermittlungshonorar bei Mietwohnungen zwischen Abgeber und Mieter
aufgeteilt wird, so wie es auch vorgesehen ist", so Gressenbauer.
Internationaler Vergleich hinkt
In den europäischen Ländern sind die Provisionssysteme
unterschiedlich geregelt. Beispielsweise bezahlt in Großbritannien,
Irland, Finnland und Luxemburg bei einer Transaktion des Eigentums
der Abgeber und nicht der Käufer. In Belgien, den Niederlanden,
Norwegen und Schweden wiederum zahlt der Käufer nur dann eine
Provision, wenn er selbst der Auftraggeber ist. Ein Punkt ist
unbestritten: Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern zahlen
Mieter eine geringere Provision als die Österreicher. Allerdings
werden in diesen Ländern Leistungen, die in Österreich der Makler
erbringt, von den Hausverwaltungen durchgeführt und abgerechnet.
Diese Kosten scheinen nicht als Provision auf, sondern sind bereits
mit eingerechnet.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Immobilienring IR, Andrea Baidinger
andrea.baidinger bauen wohnen immobilien Kommunikationsberatung GmbH
A-1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83, Tel +43-1-904 21 55-0
[email protected], www.bauenwohnenimmobilien.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BWO






