Wien (OTS) - Nachdem sich der Oberste Sanitätsrat mehrfach für
eine Rezeptfreistellung der "Pille danach" ausgesprochen hatte, wurde
diese Empfehlung im Dezember 2009 per Bescheid vom Bundesamt für
Sicherheit im Gesundheitswesen umgesetzt. "Ich habe mich aus
Überzeugung für die Rezeptfreistellung eingesetzt, da dies ein
wichtiges frauenpolitisches Anliegen ist", so Gesundheitsminister
Alois Stöger. Parallel dazu kündigte der Minister eine begleitende
Fachinformations-Kampagne an. "Diese Kampagne, in der die wichtigsten
Details zur 'Pille danach' leicht verständlich aufbereitet werden,
geht nun an den Start. Es ist mir ein großes Anliegen, einerseits den
betroffen Frauen und andererseits den beratenden Einrichtungen
sachliche und kompakte Informationen zur Verfügung zu stellen ",
betont Stöger anlässlich des Kampagnenstarts Anfang März.
Die Fachinformationen werden mit einem Begleitbrief des
Gesundheitsministers an alle relevanten Stellen wie etwa Apotheken,
Frauenärztinnen und -ärzte, gynäkologische Ambulanzen oder
Jugendberatungseinrichtungen übermittelt und sollen bei der Beratung
behilflich sein.
Folgende Aspekte werden auf den Plakaten und im Infofolder erläutert:
- Ein Notfallkontrazeptivum ersetzt keinesfalls eine reguläre
Verhütungsmethode.
- Eine bestehende Schwangerschaft kann durch die Einnahme nicht
abgebrochen werden.
- Die "Pille danach" bietet keinen Schutz vor sexuell übertragbaren
Krankheiten.
- Eine Verhinderung der Schwangerschaft ist nicht in jedem Fall
gegeben, insbesondere wenn Unsicherheit über den genauen Zeitpunkt
des ungeschützten Geschlechtsverkehrs besteht.
- Es wird nachdrücklich eine Kontrolle durch einen Facharzt/eine
Fachärztin für Frauenheilkunde empfohlen.
Zusätzlich zu den Plakaten und Foldern können die Informationen auch
auf folgender Internetseite abgerufen werden:
http://www.notfallpille.at
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Gesundheit
Sigrid Rosenberger, Pressesprecherin
Tel.: +43/1/71100-4506
sigrid.rosenberger@bmg.gv.at
http://www.bmg.gv.at
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