Wien (OTS) -
- Laut "News" beeinflusste ehemaliger Justizminister Böhmdorfer in
Verfolgung eigener finanzieller Vorteile die Staatsanwaltschaft
Wien im Verfahren gegen Meinl
- Einflussnahme für U-Haft Meinls ausschlaggebend - Haft- und
Rechtschutzrichterin wurde Information verschwiegen
- Konsequenz gefordert: Suspendierung der beteiligten
Staatsanwälte - Einschaltung Korruptionsstaatsanwaltschaft
- Meinl Verfahren offensichtlich von Anfang an ohne Rechtsgrundlage
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Aktuell veröffentlichte Berichte über eine Intervention durch
Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer bei der Staatsanwaltschaft Wien
werfen ein völlig neues Licht auf die Vorgangsweise dieser Behörde im
Meinl-Verfahren. Offensichtlich erfolgte die Bestellung des
ehemaligen Sachverständigen, Thomas Havranek, nur auf Intervention
des Ex-Justizministers Böhmdorfer. Der mittlerweile abberufene
Havranek hatte mittels eines fehlerhaften Gutachtens maßgeblich zur
Verhängung der U-Haft gegenüber Julius Meinl beigetragen, und damit
einer öffentlichen Vorverurteilung der Person Julius Meinl massiv
Vorschub geleistet. Böhmdorfer benutzte sein Netzwerk um Havranek,
trotz Befangenheit und mangelnder fachlicher Qualifikation als
Gutachter zu installieren: Dies ausschließlich mit dem Ziel,
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen tendenziös zu beeinflussen, um
einen persönlichen finanziellen Vorteil daraus zu generieren.
Meinl Bank Vorstand Weinzierl: "Offenbar wussten auch die beiden -
für das Verfahren zuständigen - Staatsanwälte, Markus Fussenegger und
Volkert Sackmann bereits vor der Verhängung der U-Haft gegen Julius
Meinl von dieser Sachlage. Und offensichtlich wurde dies der
zuständigen Haft- und Rechtschutzrichterin verschwiegen. Dies erklärt
nunmehr, warum die Staatsanwälte bis zum Schluss, trotz bekannter
Befangenheit des Sachverständigen Havranek, an diesem hartnäckig
festgehalten haben. Angesichts dieser Missstände besteht hier
dringender Handlungsbedarf von Seiten der Justizministerin, da eine
Selbstkontrolle innerhalb der Staatsanwaltschaft nicht existiert."
Böhmdorfer benutzt Staatsanwaltschaft Wien für eigenen finanziellen
Vorteil
Böhmdorfer hatte mit seiner Strafanzeige das Meinl-Verfahren
überhaupt erst initiiert und von Beginn an vehement die Bestellung
eines Gutachters gefordert: Dies offensichtlich um mithilfe seines
Netzwerkes einen seiner Sache dienenden Sachverständigen zu
installieren. Die staatsanwaltlichen Untersuchungen sollten so durch
einen tendenziös agierenden Gutachter massiv gegen die Person Meinl
instrumentalisiert werden. Böhmdorfer, der zivilrechtlich zahlreiche
Anleger im Zusammenhang mit MEL Kursverlusten vertrat, versprach sich
von einem scharfen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
finanzielle Vorteile für seine Zivilklagen. Selbstredend würden sich
die Chancen auf einen günstigen Vergleich für seine Klienten erhöhen
- so offenbar Böhmdorfers Kalkül - wenn die Staatsanwaltschaft -
beeinflusst durch einen befangenen, tendenziös agierenden Gutachter -
den Druck erhöht.
Verfahren ohne Rechtsgrundlage
Aus Sicht der Meinl Bank sind diese neuen Erkenntnisse über die
Verstrickungen der Wiener Staatsanwaltschaft in diesen Justizskandal
ein weiterer dramatischer Beleg dafür, dass das Verfahren gegen Meinl
von vorneherein keine Rechtsgrundlage hatte. Schon bisher war die
Staatsanwaltschaft unter anderem dafür kritisiert worden, außerhalb
der Rechtsnormen zu agieren und Rechtsansichten zu vertreten, die im
Widerspruch zu rechtskräftigen Entscheidungen österreichischer
Behörden und Gerichte stehen. Peter Weinzierl: "Wir haben immer
gesagt, dass dieses Verfahren ohne Grundlage und außerhalb des
rechtsstaatlichen Rahmens läuft. Nunmehr kommen die Hintergründe
dafür ans Tageslicht. Und was wir hier sehen ist ein unglaublicher
Affront gegen den Rechtsstaat. Das ist ein Justizskandal. Wir haben
es hier mit einer Intervention zu tun, die das gesamte bisherige
Verfahren beeinflusst hat. Offenbar ist es einem Ex-Politiker
gelungen, Teile der Staatsanwaltschaft Wien zu kapern und für eigene
finanzielle Interessen zu nutzen. Aus diesem Skandal müssen
Konsequenzen gezogen werden. Hier besteht unmittelbarer
Handlungsbedarf für die Politik". Die beteiligten Staatsanwälte
müssten sofort suspendiert und die Korruptionsstaatsanwaltschaft
eingeschaltet werden. Die Justizministerin sei dringend gefordert
diesen dubiosen Netzwerken innerhalb der Staatsanwaltschaft Einhalt
zu gebieten, so Weinzierl.
Hintergrundinformationen:
Das Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Meinl Bank und
insbesondere die U-Haft gegen Julius Meinl basiert auf dem Gutachten
eines im Juli 2009 abberufenen Sachverständigen (da befangen und
fachlich nicht für Kapitalmarktfragen qualifiziert) sowie auf einem
Polizeibericht mit nachweislich substantiell falschen Aussagen.
Bereits im Juni 2009 hatte der renommierte österreichische
Verfassungsjurist Univ. Prof. Heinz Mayer in einem Gutachten die
Unrechtmäßigkeit der U-Haft festgestellt. Dass die Staatsanwaltschaft
Wien trotz dieser offensichtlichen Fehler keine Konsequenzen zog, ist
aus rechtstaatlicher Sicht unhaltbar. Unabhängig von Bedeutung oder
Ansehen der Person müsse klar sein, dass Behördenfehler so rasch wie
möglich korrigiert werden.
Neben diesen Tatsachen ignoriert der zuständigen Staatsanwalt,
dass mittlerweile sechs heimische Institutionen in wesentlichen
Fragen die Rechtsposition der Meinl Bank vertreten: Die
Übernahmekommission bestätigte, dass MEL nicht von der Meinl Bank und
Julius Meinl gesteuert war, wie fälschlicherweise behauptet wurde,
sondern von einem eigenständigen unabhängigen Management. Die
Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates, sowie der UVS
Wien bestätigen die Position der Meinl Bank, dass der Rückkauf der
MEL Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig war. Die
Österreichische Kontrollbank, und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt. Das
Konsumentenschutzministerium bekräftigte die grundsätzlich geltende
Rechtslage, dass die unabhängigen Finanzberater für ihre
Beratungsleistungen einzustehen haben und für diese verantwortlich
sind.
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und
verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
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