OTS0138 / 11.03.2010 / 11:11
/ Channel: Politik
/ Aussender: Seniorenbund
Stichworte:
Arzneimittel / Gesundheit / Patienten
/ Senioren / Soziales / Versicherungen
Seniorenbund korrigiert Fehlmeldungen: Anträge zur Rezeptgebührenbefreiung weiter schriftlich und telefonisch möglich
Utl.: Anträge sind und bleiben durch Vorsprache oder schriftlich möglich =
Wien (OTS) - "Eines ist ganz klar festzuhalten: Bei den Anträgen zur Befreiung von den Rezeptgebühren hat sich nichts geändert! Weiterhin kann man einen Antrag auf Befreiung durch persönliche Vorsprache des Versicherten bei einem Krankenversicherungsträger oder schriftlich (per Post oder Telefax) eingebracht werden. Und eine Einschränkung auf das Internet zu diesen Anträgen war und ist nicht vorgesehen!", erklärt Heiz K. Becker, Generalsekretär des Österreichischen Seniorenbundes.
"Die Serviceorientierung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ist und bleibt gewohnt hoch, dazu gehört ergänzend auch das umfassende Angebot im Internet aber unverändert die längst bestehenden Angebote", so Becker weiter.
Rückfragehinweis: Österreichischer Seniorenbund Susanne Kofler 0650-581-78-82 skofler@seniorenbnd.at
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OTS0138 2010-03-11/11:11
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