- 11.03.2010, 11:11:01
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Seniorenbund korrigiert Fehlmeldungen: Anträge zur Rezeptgebührenbefreiung weiter schriftlich und telefonisch möglich
Anträge sind und bleiben durch Vorsprache oder schriftlich möglich
Wien (OTS) - "Eines ist ganz klar festzuhalten: Bei den Anträgen
zur Befreiung von den Rezeptgebühren hat sich nichts geändert!
Weiterhin kann man einen Antrag auf Befreiung durch persönliche
Vorsprache des Versicherten bei einem Krankenversicherungsträger oder
schriftlich (per Post oder Telefax) eingebracht werden. Und eine
Einschränkung auf das Internet zu diesen Anträgen war und ist nicht
vorgesehen!", erklärt Heiz K. Becker, Generalsekretär des
Österreichischen Seniorenbundes.
"Die Serviceorientierung des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger ist und bleibt gewohnt hoch, dazu gehört
ergänzend auch das umfassende Angebot im Internet aber unverändert
die längst bestehenden Angebote", so Becker weiter.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenbund
Susanne Kofler
0650-581-78-82
[email protected]
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