- 11.03.2010, 09:00:18
- /
- OTS0033 OTW0033
VIER PFOTEN kritisiert Verordnungsentwurf: Kaninchen-Käfigverbot korrekt umsetzen!
Käfige ab 2012 laut Gesetz verboten - laut Verordnungsentwurf erlaubt!
Wien (OTS) - Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN geht für
Kaninchen auf die Barrikaden: 2007 wurde ein Käfigverbot ab 2012
erkämpft. Minister Stögers Verordnungsentwurf widerspricht aber dem
Gesetz seiner Vorgängerin und erlaubt weiterhin Käfige. "Unfassbar!
Wir verstehen nicht, warum ein Tierschutzminister Kaninchen
gesetzwidrig einsperren will!", so Johanna Stadler, Geschäftsführerin
von VIER PFOTEN. "Ich hoffe, dass sich der Tierschutzrat im
Ministerium vehement dagegen ausspricht. Dieser Entwurf widerspricht
eindeutig dem Tierschutzgesetz und kann so von niemandem akzeptiert
werden."
Konkret betrifft die Änderung die 1. Tierhaltungsverordnung
(Anlage 9). Die Änderungen beinhalten zwar manche positive Neuerungen
für junge Mastkaninchen. Deren Mütter, Väter oder etwa Rassekaninchen
und Haustiere sollen aber demnach ihr Leben weiterhin in engen
Käfigen fristen. "VIER PFOTEN fordert dringend gleiche Behandlung
aller Kaninchen, egal zu welchem Zweck sie gehalten werden. Es geht
nicht an, dass Mastkaninchen für die kurze Zeit ihres Lebens
käfigfrei leben dürfen, während beispielsweise Zuchthäsinnen ihr
gesamtes Leben allein hinter Gittern und maximal im Sichtkontakt mit
anderen Tieren fristen müssen. Kaninchen sind sehr soziale Tiere, die
nur in Gruppen gehalten werden sollten", so Stadler.
Es gibt bereits eine wirklich gute Empfehlung zur
Kaninchenhaltung: die ÖNORM S1004. Diese beinhaltet - im Gegensatz
zum Verordnungsentwurf - eine genaue Regelung der Auslaufhaltung
sowie die Vorschrift der Gruppenhaltung. "Beide Punkte sind im
Verordnungsentwurf nicht einmal erwähnt", betont Stadler.
Rückfragehinweis:
Mag. Nunu Kaller Press Office Austria Tel: +43-1-545 50 20-66 Mobile: +43 664 308 63 03 Fax: +43 1 545 50 20-99 mailto:[email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPF






