• 10.03.2010, 09:58:14
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Tumpel: Runter mit den Maklerprovisionen 2

AK Studie: Das zahlen MieterInnen an Maklerprovision

Wien (OTS) - Der Wirtschaftsminister muss die Maklerverordnung
rasch ändern, verlangt die AK. "Die Maklerprovisonen für Miet- und
Eigentumswohnungen müssen gesenkt werden", fordert AK Präsident
Herbert Tumpel. Ein europaweiter AK Vergleich zeigt: Die
österreichischen MieterInnen und WohnungskäuferInnen sind durch
Maklerprovisionen extrem belastet. Sie zahlen die höchsten
Provisionen.

Das zahlen MieterInnen und WohnungseigentümerInnen an
Maklerprovision

Land       Mietwohnung: Prozent der   Eigentumswohnung: 
           Jahresmiete ohne Ust*)     Provision ohne Ust*)           
   
Österreich     22,70 Prozent          3 Prozent des Kaufpreises      
        
Niederlande    keine Provision        1 bis 2 Prozent, wenn
                                      Käufer der Auftraggeber ist    
                                   
Belgien        keine Provision        3 bis 5 Prozent, wenn
                                      Käufer der Auftraggeber ist 
Großbritannien keine Provision        keine Provision
Irland         keine Provision        keine Provision
Norwegen       keine Provision        nur wenn Käufer der 
                                      Auftraggeber ist
Schweden       geringer Fixbetrag     nur wenn Käufer der
                                      Auftraggeber ist
Deutschland    12,03 Prozent          ortsübliche Provision 
Finnland        8,33 Prozent          keine Provision  
Frankreich      4,50 Prozent          frei vereinbar
Luxemburg       4,17 Prozent          keine Provision
Italien         3,50 Prozent          rund 2 Prozent des 
                                      Kaufpreises

*) Umsatzsteuer

Die Maklerprovisionen sind viel zu hoch. Die AK verlangt eine
sofortige Änderung der Maklerverordnung:
+ Provisionsbelastung bei allen Mietwohnungen zumindest auf deutsches
Niveau senken:
Die Provisionsbelastungen für MieterInnen müssen in Österreich auf
zumindest deutsches Niveau gesenkt werden, das sind maximal zwei
Nettomonatsmieten (Mieten ohne Hausnebenkosten) für alle
Wohnungsmietverträge.
+ Runter mit den Maklerprovisionen bei Kaufverträgen: Bei
Kaufverträgen von Eigentumswohnungen und Eigenheimen müssen die
Maklerprovisionen für den Käufer auf zwei Prozent der Kaufsumme
beschränkt werden.
+ Keine Provisionen für Hausverwalter, Sub- und Tochterfirmen:
Hausverwalter oder Sub- und Tochterfirmen des Vermieters dürfen vom
Wohnungssuchenden keine Provisionen verlangen. Denn es liegt
überhaupt keine Vermittlungstätigkeit vor.

SERVICE: Die AK Makler-Studie finden Sie unter
www.arbeiterkammer.at

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/26

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