Klagenfurt (OTS/LPD) - Die Kärntner Landesregierung hat in ihrer
heutigen Regierungssitzung eine Resolution beschlossen, in der die
Bundesregierung aufgefordert wird sicherzustellen, "dass es keine
Änderung bzw. Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes geben wird".
Außerdem wird die die österreichische Bundesregierung mit dieser
Resolution aufgefordert, "dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die
nachweislich gegen eines der vier Verbote des NS-Verbotsgesetzes
(NSDAP, SA, SS und daran angelehnte Organisationen, die Neuerrichtung
solcher Vereinigungen, das Setzen derartiger Handlungen oder das
Gutheißen oder Verharmlosen der Verbrechen, die während des
Nationalsozialismus geschehen sind) verstoßen, nicht zur Wahl zur
Bundespräsidentschaft zugelassen werden".
LH Dörfler berichtete im Anschluss, dass das Kollegium diese
Resolution einstimmig angenommen habe. LR Kaiser betonte, dass die
Kärntner Politik damit einen dringend notwendigen Akt der politischen
Hygiene gesetzt habe.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
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Tel.: 05- 0536-22 852
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