- 09.03.2010, 10:18:26
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Etappensieg für die AK: Klage gegen geringe Pensionserhöhung landet beim Europäischen Gerichtshof
Linz (OTS) - Die Pensionsanpassung 2008 wird von der AK
Oberösterreich schon längere Zeit bekämpft. Weil Bezieher/-innen
geringer Pensionen benachteiligt sind, sieht die AK eine Verletzung
des Gleichheitsgrundsatzes. Nun ist die Klage beim Europäischen
Gerichtshof gelandet.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat in 120 Fällen gegen die zu
geringe Pensionsanpassung ab 1.1.2008 für Pensionen unter dem
Ausgleichszulagenrichtsatz geklagt. Während der
Verfassungsgerichtshof eine Aufhebung der Pensionsanpassung wegen
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ablehnte, wurde nun vor dem
Obersten Gerichtshof ein Etappensieg zugunsten der betroffenen
Pensionistinnen und Pensionisten erreicht.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) teilt offensichtlich die Bedenken
der Arbeiterkammer Oberösterreich, dass die niedrige
Pensionsanpassung, die vor allem Frauen betrifft, als Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts gegen das Europarecht verstößt. Daher hat
der OGH nun den Europäischen Gerichtshof mit der Überprüfung der
Pensionsanpassung 2008 beauftragt. Dieser wird jetzt entscheiden, ob
die Pensionsanpassung 2008 gegen das europarechtliche
Diskriminierungsverbot verstößt. "Wenn sich der Europäische
Gerichtshof der Rechtsmeinung der Arbeiterkammer Oberösterreich
anschließt, werden die Betroffenen rückwirkend eine höhere
Pensionserhöhung ab dem 1.1.2008 erhalten", hofft AK-Präsident Dr.
Johann Kalliauer auf eine gerechte Entscheidung im Sinne der
Pensionistinnen und Pensionisten.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
Tel.: (0732) 6906-2191
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/21
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