• 08.03.2010, 12:07:00
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  • OTS0163 OTW0163

Assistenzeinsatz: Soldaten setzten bisher 2.246 Mal Sicherheitsmaßnahmen.

Assistenzeinsatz mit wichtiger präventiver Wirkung

WIEN (OTS/BMLVS) - In Reaktion auf den heute veröffentlichten
Bericht des Rechnungshofes zum Assistenzeinsatz verweist das
Österreichische Bundesheer auf die aktuelle Einsatzstatistik, die
den Erfolg des Einsatzes dokumentiert: Bereits 2.246 Mal wurden seit
Dezember 2007 durch die Soldatinnen und Soldaten
sicherheitsrelevante Wahrnehmungen getätigt und in enger Abstimmung
mit den Behörden entsprechende Maßnahmen gesetzt. Die Polizei hat
307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden
lebensrettende Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt. Bisher wurden
im Assistenzeinsatz im östlichen Grenzraum ab ca. 12000 Soldaten
eingesetzt.

Das Bundesheer hat aber vor allem eine wichtige präventive Wirkung,
die durch Zahlen schwer erfasst werden kann - allein die Präsenz der
Soldatinnen und Soldaten wirkt abschreckend gegen Kriminalität. Der
RH-Bericht stellte fest, dass es für die präventive Wirkung der
Assistenzkräfte derzeit keine entsprechende Messgröße gäbe, dem BMI
wurde jedoch empfohlen eine Messgröße festzulegen.

Zum Bereich "Ressourceneinsatz" stellt das Bundesheer fest, dass auf
Grund des Wegfalles der Schengen-Außengrenze die Stärke der
Assistenzkräfte bereits um 17% reduziert wurde. Auch die
Reduzierung der Organisationsstrukturen wird laufend einer
Beurteilung unterzogen. Alle Soldaten, welche sich im
sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz befinden, gebührt auf
Grund der überdurchschnittlichen Inanspruchnahme von 136 bis 188
Stunden pro 30 Tage eine über ihre normale Entlohnung zustehende
einsatzbezogene Vergütung.

Die vom Rechnungshof angeführten Kosten stellen die gesamten
Aufwendungen für den Einsatz dar. Der tatsächliche Mehrbedarf hat
bisher pro Jahr rund 12,5 Mio. Euro betragen. Bei den dargestellten
Aufwendungen (29,3 Mio. Euro von Dez. 2007 bis April 2009) müssen
seriöser weiser Kosten gegengerechnet /bzw. heraus gerechnet werden,
die dem Heer auch ohne Assistenzeinsatz entstehen würden - im
Personalbereich oder im Betrieb. Z.B. müssen die Rekruten, die
Dienst im Assistenzeinsatz versehen, auch ohne Assistenzeinsatz
ausgebildet, bezahlt, verpflegt und untergebracht werden.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
   Presseabteilung
   Tel.: +43 664-622-1005
   mailto:[email protected]
   http://www.bundesheer.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/45

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