• 06.03.2010, 10:29:01
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Ackerl: "Richtige und wichtige Absage des demokratischen Rechtsstaats an antidemokratische Rechtsextreme!"

Verfassungsgerichtshof hat rasch und deutlich zu einem Urteil in der Causa Welser Wahlanfechtung gefunden

Linz (OTS) - Der oberösterreichische SP-Vorsitzende und
Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl begrüßt heute
ausdrücklich das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in der Causa
Anfechtung der Welser Gemeinderatswahl durch Die Bunten: "Ich begrüße
dieses Urteil aber nicht, weil wir als aufrichtige Demokraten einen
Wahlgang scheuen würden!" so Ackerl. "Aber es war höchst an der Zeit,
daß der demokratische Rechtsstaat antidemokratische Rechtsextreme
endlich erkennt, deutlich benennt und sich dagegen zur Wehr setzt!"

Für Ackerl ist dieses Urteil deshalb so wichtig und richtig, weil
es so klare Worte zur ideologischen Beschaffenheit der
Reinthaler-Gruppe findet. "Die Bewertung des Vorhabens, mit
ausländerfeindlichen Parolen bei der Wahl anzutreten, als Akt der
Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes, gibt diesem
Verbotsgesetz endlich jene zeitgemäße Interpretation, durch die es
erst zum wirksamen rechtsstaatlichen Instrument gegen das neue
Gesicht der alten häßlichen Fratze des Rechtsextremismus werden
kann!" so Ackerl. "Jetzt muß es den demokratischen Kräften und dem
Rechtsstaat nur mehr gelingen, dieses Urteil auch künftig zu leben!"
Die SP Oberösterreich ist jedenfalls bereit, im Sinne des Urteils zu
handeln: "Mit diesem Urteil ist erstmals von höchster
rechtsstaatlicher Instanz bestätigt, daß menschenverachtende
Ausländerhetze den Kern des Nationalsozialismus in sich trägt!" so
Ackerl. "Darum ist es unserer Pflicht, wieder mehr auf den
politischen Ton zu achten und ausländerfeindlichen Aussagen eine
klare Absage zu erteilen!"

Da, wie die Verfassungsrichter weiter urteilen, die kompromißlose
Ablehnung des Nationalsozialismus ein grundlegendes Merkmal der
wiedererstandenen Republik ist und sich deshalb an diesem Verbot
jedes staatliche Handeln zu orientieren haben, gilt diese Pflicht vor
allem für Politikerinnen und Politiker, da diese in der
Öffentlichkeit als Akteurinnen und Akteure staatlichen Handelns
wahrgenommen werden. "Vor diesem Hintergrund wollen, ja müssen wir
auch andere politische Gruppierungen und ihr leider mehr und mehr
geduldetes menschenverachtendes und in letzter Konsequenz
antidemokratisches Agieren in der Öffentlichkeit unter die Lupe
nehmen und Querverbindungen zu rechtsextremen Vereinigungen oder
Gedankengut aufzeigen!" so Ackerl. "Angesichts dieses Urteils und der
neuerlichen Vorgänge in Mauthausen werden wir in Oberösterreich damit
beginnen, aber auch Personen wie beispielsweise Barbara Rosenkranz
genauer in Augenschein nehmen, die zur Verharmlosung neigen und
beispielsweise damit einer Abschaffung des Verbotsgesetzes das Wort
reden!"

Rückfragehinweis:
SPÖ Oberösterreich, Medienservice
Gerald Höchtler
Tel.: (0732) 772611-22
mailto:[email protected]

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/194

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