• 05.03.2010, 10:07:04
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AK: Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen - strenger kontrollieren! 2

Justizministerin muss endlich tätig werden

Wien (OTS) - Eine aktuelle AK Studie bei knapp 1.120 großen
Unternehmen zeigt, dass zwei von drei Firmen innerhalb von drei
Jahren die Offenlegungsvorschriften und Fristen von Jahresabschlüssen
nicht sehr ernst nehmen oder sie sogar missachten. Die AK verlangt,
dass die Justizministerin die Firmenbuchgerichte zu mehr Kontrollen
veranlasst. Außerdem fordert die AK: Rauf mit den Verwaltungsstrafen!

Konkret verlangt die AK:
1 Verstärkte Kontrolle
Die Justizministerin muss endlich aktiv werden und darf nicht mehr
tatenlos zusehen. Sie muss die Firmenbuchgerichte zu einer
verstärkten Kontrolle der Offenlegungspflichten anhalten. Der
bestehende Strafrahmen ist voll auszuschöpfen.

2 Runter mit der Offenlegungsfrist
Die gesetzliche Offenlegungsfrist muss von neun auf sechs Monate
verkürzt werden - auch zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Transparenz in Krisenzeiten.

3 Rauf mit den Verwaltungsstrafen
Die Verwaltungsstrafen sind zu gering und haben keine Wirkung. Sie
müssen auf 7.200 Euro erhöht werden.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/26

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