• 04.03.2010, 18:15:57
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  • OTS0281 OTW0281

Spindelegger: "Aufhebung des Verbotsgesetzes in Österreich kein Thema"

Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet auch Pflichten und Verantwortung

Wien (OTS) - "Das Verbotsgesetz ist und bleibt ein unverzichtbarer
Teil unserer Rechtsordnung und unseres historischen und moralischen
Selbstverständnisses", äußerte sich heute Außenminister Michael
Spindelegger im Hinblick auf die derzeit laufende öffentliche
Diskussion zu diesem Thema, die auch zu zahlreichen internationalen
Anfragen geführt hat.

Dem Vorwurf, das Verbotsgesetz und die darin geregelte Bestrafung
der öffentlichen Leugnung oder Verharmlosung des
nationalsozialistischen Völkermords (z.B. unter Bezugnahme auf die
sog. "Auschwitz-Lüge"), beschränke die Meinungsfreiheit, hielt der
Außenminister entgegen, dass die Leugnung historischer Tatsachen
keine "Meinungsäußerung" sein könne. Die Ausübung der
Meinungsfreiheit generell - wie dies die Europäische
Menschenrechtskonvention klarstellt - beinhalte auch Pflichten und
Verantwortung und könne daher gesetzlichen Einschränkungen
unterworfen werden.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Presseabteilung
Tel.: +43(0)501150-3262,4549,4550; F:+43(0)501159-213
mailto:[email protected]
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Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/42

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