Wien (OTS/VKI) - Der AWD hat heute einer 91-jährigen Geschädigten,
für die der VKI in einem Musterprozess Schadenersatzansprüche aus
falscher Beratung beim Erwerb von Immofinanz-Aktien geltend gemacht
hat, den erlittenen Differenzschaden - nach über einjähriger
Prozessdauer - ersetzt und damit implizit eingestanden, dass man
falsch beraten hatte.
Beim letzten Verhandlungstermin hatte der AWD - wie in vielen
anderen Fällen - an eine Zahlung noch die Bedingung geknüpft, dass
dieser Vorgang geheim gehalten werden müsse. So will der AWD der
Öffentlichkeit das wahre Ausmaß der zugefügten Beratungsschäden
verschweigen.
Der VKI hat diese Strategie aber erfolgreich unterlaufen. Der Dame
wurde zugesichert, dass der VKI bei Ablehnung des
Geheimhaltungs-Paktes so stellt, wie sie stünde, hätte sie das
Angebot angenommen. Der Vergleich scheiterte. Nun hat der AWD die
Bedingung der Geheimhaltung fallen gelassen und bezahlt.
"Warum nicht gleich so?" fragt Dr. Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI. "Nachdem gestern die Medien von einem
weiteren verlorenen Prozess des AWD berichtet haben, will der AWD
offenbar verhindern, dass dies nun Schlag auf Schlag passiert." Durch
seine Zahlung wird der VKI in der abschließenden Verhandlung am
Montag auf Kosten einschränken.
"Der AWD ist ganz offensichtlich nervös, steht doch die
Entscheidung des Oberlandesgerichtes über das unzulässige
Rechtsmittel des AWD gegen die Zulassung der Sammelklage des VKI für
die nächsten Wochen bevor", sagt Dr. Peter Kolba. "Wenn dann die
formellen Einwendungen aus dem Weg sind, geht es an die materielle
Prüfung unserer Vorwürfe der systematischen Fehlberatung tausender
Anleger durch den AWD. Bis dahin kann der AWD ja auch noch weitere
Zahlungen überweisen."
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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